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Staatsanwaltschaft Schweinfurt

Pressemitteilung Nr. 10 vom 19.03.2018

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidium Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vom 19.03.2018

Beschleunigtes Verfahren – Ladendieb zu Freiheitsstrafe verurteilt

SCHWEINFURT. Am Donnerstagnachmittag ist ein Ladendieb nur einen Tag nach der Tat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ein Kaufhausdetektiv hatte den algerischen Staatsangerhörigen am Mittwoch bei einem Ladendiebstahl beobachtet und anschließend die Polizei informiert.

Gegen 17.00 Uhr entwendete der 31-jährige Algerier in einem Supermarkt in der Hauptbahnhofstraße Herrenwäsche im Wert von etwa 20 Euro. Nachdem er den Kassenbereich ohne zu bezahlen passiert hatte, wurde er vom Kaufhausdetektiv angesprochen und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. Die Beamten brachten den Tatverdächtigen, der bereits in der Vergangenheit einschlägig wegen Ladendiebstählen in Erscheinung getreten war, zur Dienststelle. Er blieb auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt über Nacht in Polizeigewahrsam und wurde am Donnerstagnachmittag zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht Schweinfurt vorgeführt.

In der Hauptverhandlung verurteilte der Richter den 31-Jährigen wegen des Ladendiebstahls vom Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten. Wegen drei weiteren Ladendiebstählen aus dem Dezember 2017 wurde gegen den Angeklagten eine gesonderte Gesamtfreiheitsstrafe von drei Monaten verhängt. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.