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Staatsanwaltschaft Schweinfurt

Pressemitteilung Nr. 14 vom 18.04.2018

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vom 18.04.2018

Beschleunigtes Verfahren – Ladendieb nur einen Tag nach der Tat verurteilt

SCHWEINFURT. Am Dienstagnachmittag ist ein Ladendieb nur einen Tag nach der Tat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der bereits polizeibekannte 18-Jährige hatte am Montag in einem Schweinfurter Supermarkt Waren im Wert von knapp 20 Euro entwendet.

Gegen 12.00 Uhr entwendete der 18-jährige Ivorer in einem Supermarkt in der Hauptbahnhofstraße eine Schachtel Zigaretten und andere Gegenstände. Als er bei Verlassen des Geschäfts von einem Kaufhausdetektiv angesprochen wurde, flüchtete der Ladendieb zunächst. Er wurde jedoch wenig später im Rahmen der Fahndung von einer Streifenbesatzung der Schweinfurter Polizei vorläufig festgenommen.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt blieb der 18-Jährige über Nacht in Polizeigewahrsam. Er wurde am Folgetag zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht Schweinfurt vorgeführt. Der Richter verurteilte den jungen Mann, der bereits wegen eines anderen Ladendiebstahls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten ohne Bewährung.