Menü

Staatsanwaltschaft Schweinfurt

Pressemitteilung Nr. 44 vom 09.11.2018

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vom 09.11.2018

Nach Ladendiebstahl in Bekleidungsgeschäft - 26-Jähriger im beschleunigten Verfahren zu Bewährungsstrafe verurteilt

SCHWEINFURT. Nur einen Tag nach seiner Festnahme ist am Mittwoch ein 26-
jähriger Ladendieb zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Eine
Kaufhausdetektivin hatte den nigerianischen Staatsangerhörigen am Dienstag bei
einem Ladendiebstahl beobachtet und anschließend die Polizei informiert.
Am Dienstagabend entwendete der 26-Jährige aus einem Bekleidungsgeschäft am
Georg-Wichtermann-Platz Kleidungsstücke im Wert von knapp 13 Euro. Er wurde vor
Ort durch die Ladendetektivin bei dem Diebstahl beobachtet. Beamte der
Polizeiinspektion Schweinfurt nahmen den Ladendieb noch im Geschäft vorläufig
fest.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt blieb der Festgenommene über
Nacht in Polizeigewahrsam. Er wurde am Mittwoch zur Hauptverhandlung beim
Amtsgericht Schweinfurt vorgeführt. Die Richterin verurteilte den jungen Mann wegen
des oben genannten Ladendiebstahls und einem weiteren Diebstahl von Ende
September zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung und zur
Ableistung von 30 Arbeitsstunden.