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Staatsanwaltschaft Schweinfurt

Pressemitteilung Nr. 5 vom 01.02.2018

Ladendieb festgenommen - beschleunigtes Gerichtsverfahren - Freiheitsstrafe

SCHWEINFURT / INNENSTADT. Am Dienstagnachmittag beobachtete eine
Angestellte, wie ein 48-Jähriger aus einem Geschäft Waren im Wert von ca. 200
Euro stahl. Der Täterverdächtige wurde zur beschleunigten Durchführung des
Strafverfahrens festgenommen. Schon am Folgetag wurde das Urteil gesprochen.
Gegen 13.50 Uhr entwendete ein 48-Jähriger aus einem Kaufhaus am
Jägersbrunnen eine Standuhr im Wert von rund 200 Euro. Der Ladendieb versteckte
das Diebesgut in seinem Rucksack, der ebenfalls in den Vorwochen von ihm aus
diesem Kaufhaus gestohlen wurde, und wollte das Geschäft verlassen. Der Mann
wurde von einer Angestellten beobachtet und am Gehen gehindert. Eine
hinzugerufene Polizeistreife nahm den Beschuldigten vorläufig fest und behielt ihn
auf Anordnung der Staatsanwaltschaft bis zur Hauptverhandlung in Gewahrsam.
Bereits am Mittwoch fand gegen den schon früher einschlägig in Erscheinung
getretenen Mann armenischer Herkunft die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht
Schweinfurt statt. Wegen des Diebstahls der Standuhr und des Rucksacks sowie
zwei weiterer im Dezember 2017 und Januar 2018 begangener Diebstähle wurde er
rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung
verurteilt.