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Staatsanwaltschaft Schweinfurt

Pressemitteilung Nr. 3 vom 21.01.2021

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vom 21.01.2021 - Bereich Main-Rhön

Nach Großeinsatz in ANKER-Einrichtung - Weiterer Tatverdächtiger ermittelt - 18-Jähriger in Untersuchungshaft

SCHWEINFURT. Nach einem Großeinsatz in der ANKER-Einrichtung in der Nacht von Sonntag auf Montag konnte im Rahmen der intensiven Ermittlungen ein weiterer Tatverdächtiger vorläufig festgenommen werden. Der 18-Jährige wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft am Donnerstag vorgeführt und sitzt nun in Untersuchungshaft.

Wie bereits berichtet, war es in der ANKER-Einrichtung am Sonntagabend zwischen zwei rund 15-köpfigen Personengruppen zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen. Im Zuge dieser erlitten insgesamt fünf Personen Verletzungen. Bereits am Montag wurden drei nigerianische Tatverdächtige dem Ermittlungsrichter vorgeführt und sitzen seitdem in Untersuchungshaft.

Im Rahmen der intensiven Ermittlungen der Schweinfurter Polizei und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt kristallisierte sich nun ein 18-jähriger algerischer Staatsangehöriger als Tatverdächtiger heraus. Der junge Mann wurde am Mittwochvormittag vorläufig festgenommen und verbrachte die Nacht in der Haftzelle der Schweinfurter Polizei.

Der Mann steht im Verdacht, unmittelbar vor der Auseinandersetzung am Sonntagabend eine Somalierin unsittlich berührt zu haben, was möglicherweise der Auslöser für die folgenden Streitigkeiten gewesen ist. Im Laufe des Abends verletzte der 18-Jährige zudem einen 34-jährigen Nigerianer schwer im Gesicht.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt wurde der Tatverdächtige am Donnerstagvormittag dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Schweinfurt vorgeführt. Dieser ordnete auf Grund des dringenden Tatverdachts des schweren Landfriedensbruchs und der gefährlichen Körperverletzung die Untersuchungshaft gegen den Mann an. Dieser befindet sich nun in einer Justizvollzugsanstalt.

Die Ermittlungen, insbesondere zu weiteren zusammenhängenden Tatkomplexen, den Hintergründen der Auseinandersetzung und auch Tatbeteiligungen, laufen in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft weiter.