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Staatsanwaltschaft Schweinfurt

Pressemitteilung Nr. 22 vom 16.09.2022

Gemeinsame Presseerklärung des PP Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt

Mit gestohlenem Pkw auf A3 unterwegs - Zwei Tatverdächtige vorläufig festgenommen - Fahrzeug sichergestellt

SCHWEINFURT UND MAINHAUSEN, LKR. OFFENBACH. Am Mittwochmorgen hat die Polizei zwei Pkw-Insassen vorläufig festgenommen, die mit einem gestohlenen Audi auf der A3 unterwegs waren. Das Fahrzeug, das zuvor in Schweinfurt gestohlen worden war, wurde sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen in dem Fall werden von der Polizeiinspektion und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt durchgeführt. Am Mittwochmorgen hatte der rechtmäßige Eigentümer bemerkt, dass sein in der Mainberger Straße in Schweinfurt geparkter Audi über Nacht von unbekannten Tätern entwendet worden war. Nach derzeitigem Ermittlungsstand muss sich der Diebstahl im Zeitraum zwischen Dienstagabend, 20.00 Uhr, und Mittwochmorgen, 06.15 Uhr, ereignet haben. Die Polizeiinspektion Schweinfurt nahm die Anzeige auf und leitete erste Fahndungsmaßnahmen nach dem gestohlenen Pkw in die Wege. Noch während der Sachverhaltsaufnahme erreichte die Polizei die Mitteilung über einen Pkw, der in Schlangenlinien auf der A3 in Richtung Hessen unterwegs war. Streifenbesatzungen der Verkehrspolizei Aschaffenburg-Hösbach konnten das Fahrzeug bei Marktheidenfeld aufnehmen. Schnell war klar, dass es sich um den entwendeten Audi aus Schweinfurt handelt. Nachdem das Fahrzeug die bayerisch-hessische Landesgrenze passiert hatte, erfolgte die Anhaltung mit Unterstützung der hessischen Polizei auf einem Parkplatz bei Mainhausen im Landkreis Offenbach. Die Beamten nahmen den 32-jährigen Fahrer und seinen Beifahrer im Alter von 25 Jahren vorläufig fest. Hinweise, dass der Mann am Steuer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand, ergaben sich im Zuge der Kontrolle nicht. Er war jedoch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.  Die Festgenommenen wurden zunächst in Hafträume des Polizeipräsidiums Südosthessen gebracht und warteten dort auf ihren Weitertransport zur Polizeiinspektion Schweinfurt, die gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft die weiteren Ermittlungen übernahm. Als der 35-Jährige zum Zweck des Weitertransportes vom Haftraum zum Dienstfahrzeug gebracht werden sollte, leistete er erheblichen Widerstand, der unter Einsatz unmittelbaren Zwangs gebrochen werden musste. Hierbei zog sich der Beschuldigte eine Verletzung an seiner Nase zu.  Beide Festgenommenen blieben bis zum Folgetag in Polizeigewahrsam, bevor sie auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt dem Ermittlungsrichter vorgeführt wurden. Dieser ordnete gegen die die Männer die Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts des Diebstahls und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bzw. der Hehlerei an. Sie wurden nach der Eröffnung der Haftbefehle in unterschiedliche Justizvollzugsanstalten eingeliefert.