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Staatsanwaltschaft Schweinfurt

Pressemitteilung Nr. 8 vom 04.02.2022

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vom 04.02.2022 - Bereich Main-Rhön

Nach Unfallflucht auf A7 - Diebesgut aufgefunden - Tatverdächtiger in Untersuchungshaft

SCHONDRA, LKR. BAD KISSINGEN. In der Nacht zum Dienstag hat sich auf der A 7 zwischen der Rastanlage Rhön und der Anschlussstelle Brückenau/Wildflecken ein Verkehrsunfall mit Unfallflucht ereignet. Im Fahrzeug konnte Diebesgut aufgefunden werden. Ein Tatverdächtiger befindet sich auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schweinfurt nun in Haft.
Gegen 02.10 Uhr meldeten unbeteiligte Zeugen einen verunfallten Pkw der Marke Chrysler auf der A7 zwischen der Rastanlage Rhön und der Anschlussstelle Brückenau/Wildflecken. Das stark beschädigte Fahrzeug stand an der Mittelschutzplanke und blockierte teilweise den Überholstreifen. Im Fahrzeug befanden sich Blutspuren. Noch vor Eintreffen des Rettungsdienstes und der Polizei flüchteten die beiden Fahrzeuginsassen in den Wald neben der Autobahn. 
Mit Hilfe der umliegenden Polizeidienststellen konnten nach kurzer Fahndung die beiden leicht verletzten Personen in einer Scheune in Geroda schlafend aufgegriffen und festgenommen werden. Der 37-jährige Fahrer und sein 39-jähriger Beifahrer zeigten drogentypische Auffälligkeiten, weshalb eine Blutentnahme angeordnet und durch einen Arzt durchgeführt wurde. Wegen der bei dem Unfall erlittenen Verletzungen wurden beide zunächst vom Rettungsdienst in umliegende Krankenhäuser gebracht. Da das verunfallte Fahrzeug in der Schutzplanke verkeilt war, musste bis zur Bergung durch einen Abschleppdienst die linke Fahrspur durch die Autobahnmeisterei Oberthulba in Richtung Kassel gesperrt werden. Die Unfallaufnahme und weitere Ermittlungen wurden von der Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt-Werneck durchgeführt. 
Im Gepäck der beiden Männer konnte ein in der Drogenszene beliebtes Narkotikum aufgefunden und sichergestellt werden. Der Fahrer hatte zudem keine gültige Fahrerlaubnis. Für den Beifahrer bestand zudem ein Haftbefehl. 
Da bei den Fahrzeuginsassen ein Hinweis für ein kurz zuvor verschicktes Paket mit vermutlichem Diebesgut aufgefunden wurde, wurde durch die Staatsanwaltschaft und den Ermittlungsrichter eine Postbeschlagnahme angeordnet und das Paket in einer Postfiliale in Niederbayern sichergestellt. Bei der Öffnung des Paketes fanden die Beamten hochwertiges Parfüm und weiteres Diebesgut aus Drogeriefilialen.
Einem der beiden Festgenommenen konnte das Paket zugeordnet werden, weshalb dieser auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schweinfurt beim Ermittlungsrichter vorgeführt wurde. Dieser ordnete auf Grund des dringenden Tatverdachts der Hehlerei die Untersuchungshaft gegen den Mann an. Er befindet sich nun in einer Justizvollzugsanstalt. Die zweite Person wurde wieder auf freien Fuß gesetzt.