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Staatsanwaltschaft Schweinfurt

Pressemitteilung Nr. 8 vom 29.03.2023

Gemeinsame Presseerklärung des PP Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vom 28.03.2023

Angriff mit beilartigem Gegenstand – Tatverdächtiger in Untersuchungshaft

EUERBACH, LKR. SCHWEINFURT. Am Dienstag erließ der Ermittlungsrichter Haftbefehl gegen einen 31-Jährigen. Der Mann wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt dem Richter vorgeführt, da er versucht haben soll, mit einem beilartigen Gegenstand auf einen Nachbarn einzuschlagen. Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat laufen.


Am Montagnachmittag geriet ein 31-Jähriger mit einem 43-Jährigen Nachbarn in Streit um eine Beschädigung eines im Hof abgestellten Kinderfahrrades. Das Streitgespräch entwickelte sich zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung, in deren Verlauf der 31-Jährige nach einem beilartigen Gegenstand griff und damit versucht haben soll, auf seinen Kontrahenten einzuschlagen. Ein zufällig hinzukommender 37-jähriger Nachbar griff in dieser Situation ein und half, den 43-Jährigen bis zum Eintreffen der hinzugerufenen Polizei unter Kontrolle zu bringen. Eintreffende Polizeibeamte nahmen den 31-Jährigen vorläufig fest. Der 43-Jährige erlitt ebenso wie der 37-Jährige Verletzungen an den Händen.

 

Im Laufe der Auseinandersetzung beteiligten sich auch die Ehefrauen an dem Streit zwischen den Männern. Ersten Ermittlungen zu Folge soll auch die Ehefrau des 31-Jährigen der Familie des 43-Jährigen gegenüber handgreiflich geworden sein.

 

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt wurde der 31-Jährige am Dienstag dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der einen Untersuchungshaftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung erließ.

 

Die Kriminalpolizei Schweinfurt ermittelt in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Schweinfurt zu den genauen Umständen der Auseinandersetzung und strafrechtlich relevanten Vorwürfen gegen die weiteren am Streit beteiligten Personen. Der 31-Jährige wurde einer Justizvollzugsanstalt überstellt.