Pressemitteilung Nr. 33 vom 21.11.2025
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vom 21.11.2025
Polizei kann flüchtigen Dieb stellen - Richter erlässt Untersuchungshaftbefehl
AD NEUSTADT AN DER SAALE, LKR. RHÖN-GRABFELD. Nach kurzer Flucht über Parkplätze und Wassergräben war es der Polizei Bad Neustadt schnell möglich einen flüchtigen Dieb festzunehmen. Auf dem Parkplatz eines Sonderpreismarktes in der Hohenrother Straße riss der spätere Tatverdächte, ein 20-jähriger Deutscher aus dem Raum Bad Brückenau, die Tür eines Pkw auf und entwendete die Handtasche der Fahrerin, welche auf dem Beifahrersitz lag und flüchtete in Richtung Bahnhof. Die sofort alarmierte Polizei Bad Neustadt nahm mit mehreren Streifenbesatzungen die Verfolgung des flüchtigen Tatverdächtigen auf. Der 20-Jährige flüchtete über Parkplätze und Wassergräben in Richtung Saalewiesen. Auf dem Parkplatz eines Supermarktes in der Saalestraße konnte der Tatverdächtige durch Beamte der Neustädter Polizei gestellt und unter Anwendung von unmittelbarem Zwang vorläufig festgenommen werden. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt wurde der Tatverdächtige am Freitag einem Richter am Amtsgericht vorgeführt. Dieser erließ Untersuchungshaftbefehl gegen den Mann. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.