Pressemitteilung Nr. 38 vom 11.12.2025
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt
Anklageerhebung gegen mitmaßlichen Räuber in Kolitzheim - mutmaßlicher Täter eines Überfalls auf Geldtransporter gefasst
Anklageerhebung gegen mutmaßlichen Räuber in Kolitzheim – Nach Polizeiflucht konnte der mutmaßliche Täter eines Überfalls auf einen Geldtransporter in Baden-Württemberg gefasst werden
Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat ihre umfassenden Ermittlungen zusammen mit der Kriminalpolizei Schweinfurt abgeschlossen und gegen einen 40-Jährigen Anklage wegen schweren Raubes und räuberischer Erpressung in vier Fällen zum Landgericht Schweinfurt erhoben.
Der aus Tunesien stammende Mann soll am Morgen des 20.06.2025 vor einer Bankfiliale in Kolitzheim mit einer Schusswaffe einen Geldtransporter überfallen haben. Hierbei soll der Mann eine scharfe Schusswaffe eines der Mitarbeiter des Geldtransporterunternehmens erbeutet haben. Geld wurde bei dem Überfall nicht entwendet, da den weiteren Mitarbeitern mit dem Geldtransporter die Flucht gelang. Der Angeschuldigte selbst fuhr nach der Tat mit seinem PKW zunächst in Richtung Baden-Württemberg davon, wo er am Nachmittag des 21.06.2025 in Walldürn in ein Autohaus einbrach und versucht haben soll einen Tresor aufzubrechen. Während der Tatausführung wurde er von hinzugerufenen Polizeibeamten entdeckt, konnte jedoch mit seinem Fahrzeug flüchten. Auf der Flucht wurde derAngeschuldigte zweimal im Grenzbereich Bayern/Baden-Württemberg durch eine Polizeistreife gestellt; in beiden Fällen soll es ihm nach Androhung und Anwendung erheblicher Gewalt gegen die Beamten gelungen sein, jeweils das Polizeifahrzeug zu entwenden und seine Flucht fortzusetzen.
Bei den Vorgängen kam es durch die Polizeibeamten mehrmals zum Schusswaffengebrauch. An den beiden Streifenwagen ist ein Gesamtschaden von etwa 55.000 € entstanden.
Der Mann konnte schließlich durch Polizeibeamte in Hornbach in Baden-Württemberg vorläufig festgenommen werden. Er befindet sich seitdem in behördlichem Gewahrsam.
Nachdem er sich kurz nach Festnahme einige Zeit in Untersuchungshaft befunden hatte, wurde er aufgrund psychischer Auffälligkeiten einstweilig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht und ein psychiatrisches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird mithilfe des psychiatrischen Sachverständigen zu klären sein, ob die Schuldfähigkeit des Mannes zu den Tatzeiten eingeschränkt oder sogar aufgehoben war. In letzterem Fall droht dem Mann bei gerichtlicher Feststellung dieser Taten die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik, ansonsten im Falle der Verurteilung die Verhängung einer langjährigen Freiheitsstrafe und eine evtl. sich hieran anschließende Sicherungsverwahrung.
Das Landgericht Schweinfurt hat nun nach Anhörung des Angeschuldigten über die Zulassung der Anklage zu entscheiden.
Küstner
Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts
- Pressesprecher -