Menü

Staatsanwaltschaft Schweinfurt

Pressemitteilung Nr. 17 vom 21.05.2026

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt

Anklageerhebung gegen ehemaligen Ersten Bürgermeister der Gemeinde Wülfershausen wegen des Verdachts der Wahlfälschung bei den Kommunalwahlen in Wülfershausen a.d. Saale am 08.03.2026

Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat ihre Ermittlungen zusammen mit der Kriminalpolizei Schweinfurt abgeschlossen und gegen den 69-Jährigen Anklage wegen 35 Fällen der Wahlfälschung zum Amtsgericht Bad Neustadt a. d. Saale erhoben.

Der Angeschuldigte war seit dem Jahr 2018 Erster Bürgermeister der Gemeinde Wülfershausen a. d. Saale und bei den Kommunalwahlen am 08.03.2026 als einziger Kandidat für dieses Amt aufgestellt. Er war weiterhin Mitglied der Partei CSU und zugleich Vorsitzender des CSU Ortsverbandes in Wülfershausen. Auf den Stimmzetteln für die Kreistagswahl 2026 war derAngeschuldigte zudem in der Liste der CSU aufgeführt.

Da er befürchtete, dass sowohl er selbst für die Wahl als Erster Bürgermeister als auch seine Ehefrau für den Einzug in den Gemeinderat nicht die notwendige Stimmenanzahl erreichen könnten, soll er sich entschlossen haben, Stimmzettel aus der Briefwahl zu seinen Gunsten für die Wahl des Ersten Bürgermeisters, zu Gunsten seiner Ehefrau für die Wahl des Gemeinderats und zugunsten seiner Partei für die Kreistagswahl zu fälschen.

Der Angeschuldigte soll im Zeitraum nach Ausgabe der Briefwahlunterlagen an die betroffenen Wähler Mitte Februar 2026 bis zur Kommunalwahl am 08.03.2026 insgesamt 30 Briefwahlumschläge mit Stimmzetteln, die zuvor im Rathaus in Wülfershausen von den Briefwählern abgegeben worden waren, an sich genommen, geöffnet und die darin befindlichen Stimmzettel für die Wahlen zum Gemeinderat, zum Kreistag sowie zum Ersten Bürgermeister der Gemeinde Wülfershausen a. d. Saale entnommen zu haben.

Anschließend soll er auf 30 Stimmzetteln zur Wahl des Gemeinderates handschriftlich den Namen seiner Ehefrau und teilweise noch weitere, nicht näher bekannte Namen von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Wülfershausen a. d. Saale vergeben haben.

Auf mindestens 20 Stimmzetteln zur Wahl des Kreistages, auf welchen nicht bereits die maximal zulässigen 60 Stimmen vergeben worden waren, soll er ein Kreuz oder die Stimmenzahl drei bei seinem eigenen Namen angebracht haben.

Zudem soll der Angeschuldigte auf mindestens sechs Stimmzetteln zur Wahl des Ersten Bürgermeisters, die sich in den o.g. Umschlägen befanden und von dem jeweiligen Wähler nicht ausgefüllt worden waren, seinen eigenen Namen angebracht haben.

Schließlich soll der Angeschuldigte von fünf bereits älteren Personen aus der Gemeinde Wülfershausen a. d. Saale gebeten worden sein, die im Weg der Briefwahl übermittelten Stimmzettel für die drei o.g. Wahlen auszufüllen, wobei ihm diese Personen freigestellt haben sollen, welche Wahl der Angeschuldigte für sie treffe.
Auch hier soll sich der Angeschuldigte entschlossen haben, diese Gelegenheit zu nutzen, um die Wahl zum Gemeinderat zugunsten seiner Ehefrau, die Wahl zum Ersten Bürgermeister zu seinen Gunsten und die Wahl zum Kreistag zu Gunsten seiner Partei zu manipulieren und füllte die jeweiligen Stimmzettel in der dargelegten Art und Weise aus.
Anschließend sollen die eigentlich berechtigten Wähler die den Stimmzetteln beiliegende eidesstattliche Versicherung, wonach sie die Stimmzettel jeweils ausgefüllt hätten, unterzeichnet haben. Ein Hinweis auf den Angeschuldigten als sog. Hilfsperson bei der Stimmabgabe erfolgte nicht. Die Identität dieser fünf Wahlberechtigten ist den Ermittlungsbehörden nicht bekannt.

Die von ihm manipulierten Stimmzettel soll er wieder in den weißen Stimmzettelumschlag und diesen in den roten Briefwahlumschlag gegeben haben, bevor er die Umschläge jeweils wieder sorgfältig mit Klebstoff verschlossen habe.
In einzelnen Fällen, in denen es dem Angeschuldigten nicht gelungen war, die Umschläge ohne Beschädigung zu öffnen, soll er diese gegen entsprechende Blanko-Umschläge ausgetauscht haben, auf welche er zuvor in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Saal a. d. Saale Zugriff gehabt habe und die  Briefwahlunterlagen schließlich bei der Verwaltungsgemeinschaft zur Verwahrung in einer Wahlurne abgegeben haben, ohne die von ihm vorgenommenen Manipulationen hierbei offenzulegen.

Die Briefwahlunterlagen wurden sodann in der Verwaltungsgemeinschaft zu den übrigen eingegangenen Briefwahlunterlagen in eine Wahlurne gegeben und dort bis zur Auszählung der Stimmen am 08.06.2026 verwahrt.

Der Tatbestand der Wahlfälschung sieht gemäß § 107a StGB die Verhängung von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe von fünf Jahren vor.

Der Angeschuldigte hat die ihm vorgeworfenen Taten von Anfang an vollumfänglich eingeräumt und ist von allen Ämtern zurückgetreten. Er gab an, die Taten alleine, ohne Beteiligung oder Wissen einer anderen Person begangen zu haben. Trotz des abgegebenen Geständnisses gilt bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens weiter die Unschuldsvermutung.

Das Amtsgericht Bad Neustadt a. d. Saale hat nun nach Anhörung des Angeschuldigten über die Zulassung der Anklage zu entscheiden.