Pressemitteilung Nr. 2 vom 07.01.2026
Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt
Pressemitteilung falsche Ukrainer
Anklageerhebung gegen vermeintlichen „13-jährigen Heranwachsenden“ in Schweinfurt –
Mitglieder mutmaßlich weißrussischer „Diebesbande“ geben sich als ukrainische Kinder und Jugendliche aus und entwenden hochwertige elektronische Artikel im gesamten Bundesgebiet.
Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat ihre umfassenden Ermittlungen zusammen mit der VPI Schweinfurt-Werneck abgeschlossen und gegen einen 19-Jährigen, der sich als 13-jähriger und damit strafunmündiger Ukrainer ausgegeben hat, Anklage wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in vier Fällen zum Amtsgericht Schweinfurt erhoben.
Der russisch sprechende Mann soll Anfang Oktober 2025 in einem Drogeriemarkt in Werneck vier Elektrorasierer im Gesamtwert von 1.400 € entwendet haben. Bei Begehung dieser Tat wurde er ertappt und vorläufig festgenommen. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen wurde bekannt, dass der sich als strafunmündiges Kind ausgebende Mann im Verdacht steht, in Nordbayern und Hessen in diversen Drogeriemärkten weitere Elektroartikel im Wert von mehreren tausend Euro entwendet zu haben.
Da der Angeschuldigte aufgrund seines äußeren Erscheinungsbildes deutlich älter wirkte als angegeben, wurde er auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schweinfurt dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Schweinfurt vorgeführt, welcher Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen erließ. Zur Feststellung des tatsächlichen Alters des Angeschuldigten wurde ein Altersfeststellungsgutachten beim Institut für Rechtsmedizin der Universität in Mainz in Auftrag gegeben. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass der Angeschuldigte mindestens 19 Jahre alt ist. Nach Beiziehung der weiteren Verfahren aus Bayern und Hessen wurde der Mann wegen vierfachen gewerbsmäßigen Diebstahls zum Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Schweinfurt angeklagt.
Das Amtsgericht Schweinfurt hat nun nach Anhörung des Angeschuldigten über die Zulassung der Anklage zu entscheiden.
Modus Operandi:
Das Phänomen mit den „falschen Ukrainern“ ist in den letzten Monaten gehäuft festzustellen. Gegenstand der Diebeszüge sind fast ausschließlich hochwertige Elektronikartikel, die gestellten Täter fast ausschließlich nach eigenen Angaben im strafunmündigen oder jugendlichen Alter, welche sich durchweg als wohnsitzlose Ukrainer ausgeben, dies aber in keinem Fall belegen können; der gesprochene Dialekt weist eher auf weißrussische Staatsangehörige hin. Die Täter sind im gesamten Bundesgebiet unterwegs und entwenden aus Elektronikgeschäften hochwertige elektronische Artikel im Gesamtwert von mehreren tausend Euro. Teilweise beläuft sich der Wert eines einzelnen Gegenstands auf einen hohen vierstelligen Eurobetrag.
Vor kurzem wurde ein angeblich 16-jähirger Täter der Gruppierung, der nach dem Ergebnis des Altersfeststellungsgutachtens zum Tatzeitpunkt mindestens 20 Jahre alt war, wegen vier gewerbsmäßigen Diebstählen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Neben der Tat im Bezirk der Staatsanwaltschaft Schweinfurt, der ein Diebstahl eines Fahrrads im Wert von 8000 € zugrunde lag, war dieser Täter in Elektronikmärkten in Nordrhein-Westfalen und Hessen aktiv. Der Gesamtwert des Diebsgutes der abgeurteilten Taten beläuft sich auf rund 14.000 €.
In einem weiteren Fall erhob die Staatsanwaltschaft Schweinfurt Anklage gegen einen mutmaßlichen 17-jährigen Angeschuldigten dieser Gruppierung, der nach dem eingeholten Altersfeststellungsgutachten zur Tatzeit mindestens 20 Jahre alt war. Diesem Tatverdächtigen, der nach hiesiger Ausschreibung zur Festnahme schließlich in Osnabrück festgenommen worden ist und sich für die Staatsanwaltschaft Schweinfurt in Untersuchungshaft befindet, liegen insgesamt 15 gewerbsmäßige Diebstähle, verteilt über das gesamte Bundesgebiet, zur Last. Der Gesamtwert des Diebsgutes der angeklagten Taten beläuft sich auf rund 15.000 €.
Bei diesem Phänomen handelt sich um ein typisches Vorgehen der organisierten Kriminalität. Von den Hintermännern werden papier- und wohnsitzlose „Ukrainer“ in Drogerie – und Elektronikmärkte zur Begehung von Diebstählen hochwertiger Artikel entsandt. Auftragsgemäß geben die Täter an, dass sie strafunmündig bzw. Jugendliche sind. Hierbei hoffen die Hintermänner, dass die „strafunmündigen Kinder“ bzw. „Jugendlichen“ im Falle eines Ergreifens bei der Tat nach Feststellung der Personalien ohne weitere Sanktionen wieder entlassen werden, um effektiv weitere Diebstähle begehen zu können.