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Staatsanwaltschaft Traunstein

Pressemitteilung 4 vom 07.04.2020

Groß angelegter Millionenbetrug mit Atemschutzmasken aufgedeckt

Groß angelegter Millionenbetrug mit Atemschutzmasken aufgedeckt


Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei in Traunstein haben einen international angelegten Betrug durch Verkauf von nicht existenten Atemschutzmasken zum Preis von fast fünfzehn Millionen Euro aufgedeckt. Von der geschädigten Firma überwiesene Gelder konnten zu einem großen Teil im Aus-land gesichert werden. Die Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Traunstein zur Verfolgung der grenzüberschreitenden Kriminalität („Traunsteiner Modell“) war wieder erfolgreich.


Der Geschäftsführer von zwei Vertriebsfirmen mit Geschäftssitzen in Zürich und Hamburg hatte Mitte März von vermeintlichen Anbietern aus dem asiatischen Raum Angebote zur Lieferung von Atemschutzmasken erhalten und suchte hierfür Abnehmer in Deutschland. Das Land Nordrhein-Westfalen zeigte Interesse und wollte 10 Millionen Masken für knapp 15.000.000 € abnehmen. Die Übergabe der Masken sollte über mehrere im europäischen Ausland befindliche Zwischenhändler in den Niederlanden erfolgen. Die Täter brachten die geschädigte Firma durch geschickte Täuschungsmanöver dazu, schon vor der Auslieferung ca. 2.400.000 € als Anzahlung zu überweisen. Für die Abholung und Auslieferung der Masken nach Nordrhein-Westfalen standen in den Niederlanden bereits 52 Lieferfahrzeuge bereit, die ab der deutschen Grenze von der Polizei begleitet werden sollten. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte schon 14.700.000 € an die Schweizer Gesellschaft überwiesen. Eine Lieferung der Masken erfolgte nicht.


Der deutsche Geschäftsführer der genannten Unternehmen befand sich Ende März nach einem Urlaub in Österreich in häuslicher Quarantäne im Landkreis Traunstein und hatte von dort die Anzahlungen an die angeblichen Lieferfirmen im Ausland veranlasst. Nachdem er erkannt hatte, dass er Betrügern aufgesessen war, erstattete er am 30.03.2020 bei der Polizei im hiesigen Bezirk Strafanzeige.


Durch effektive Eilmaßnahmen der Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Traunstein zur Verfolgung der grenzüberschreitenden Kriminalität („Traunsteiner Modell“) in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei für zentrale Aufgaben (KPIZ) Traunstein, der Wirtschaftsabteilung der Kriminalpolizei (KPI) in Traunstein und Ermittlungsbehörden in mehreren europäischen Ländern gelang es bisher, über zwei Millionen € im Ausland bei verschiedenen Banken einzufrieren und dem Zugriff der Täter zu entziehen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat zudem von der Schweizer Firma bereits ca. 12.300.000 € zurückbekommen. Die Agentur für die europäische Zusammenarbeit der Justizbehörden EUROJUST und Inter-pol unterstützten die nationalen Behörden bei der Koordination der Ermittlungen.


Hinsichtlich des Restbetrages und zur Ermittlung der Täter, die die Identität einer Firma im europäischen Ausland gekapert hatten, laufen in mehreren Ländern umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen, zu denen aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit keinen Angaben gemacht werden können, um die Ermittlungserfolge nicht zu gefährden.


Der Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle ergänzt: „Trotz der Herausforderungen der Corona-Krise und den damit verbundenen Einschränkungen ist eine effektive Strafverfolgung - auch über Ländergrenzen hinweg - jederzeit gewährleistet. Die erfolgreiche und in kürzester Zeit umgesetzten Eilmaßnahmen zur Vermögenssicherung im vorliegenden Fall zeigen besonders, dass die Einrichtung von Spezialabteilungen nach dem Traunsteiner Vorbild („Traunsteiner Modell“) mit der da-mit verbundenen Spezialisierung sowie der Optimierung der internationalen Zusammenarbeit der richtige Ansatz zur Verfolgung von grenzüberschreitender Kriminalität ist.“