Menü

Staatsanwaltschaft Traunstein

Pressemitteilung 3 vom 23.11.2021

Falscher Arzt in Impfzentren Rosenheim und Karlsfeld

Traunstein. Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat nun gegen einen 50-jährigen Theologen aus dem Landkreis München Anklage zum Landgericht Traunstein erhoben. Er soll sich zu Unrecht als Arzt ausgegeben haben und in Impfzentren in der Stadt Rosenheim und im Landkreis Dachau COVID-Schutzimpfungen vorgenommen und angeordnet haben.

Nach den bisherigen Ermittlungen bewarb sich der Angeklagte Ende 2020 bzw. Anfang 2021 unter Vorlage einer gefälschten Approbationsurkunde als Arzt bei Impfzentren in Rosenheim und Karlsfeld. Er war in der Folge für beide Impfzentren entgeltlich tätig. In Rosenheim umfasste seine Tätigkeit nicht nur die Durchführung von Impfungen im Impfzentrum, sondern auch mobile Impfeinsätze in Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Rosenheim.Er führte in diesem Rahmen im Februar und März 2021 insgesamt 306 COVID-Schutzimpfungen selbst durch. Weitere 1144 COVID-Schutzimpfungen wurden durch medizinische Fachkräfte in der Annahme durchgeführt, die Impfung sei durch den Angeklagten als Arzt angeordnet worden. Anhaltspunkte für gesundheitliche Komplikationen, die auf die fehlende medizinische Qualifikation des Angeklagten zurückzuführen sind, ergaben sich bislang nicht.

Ihm werden daher durch die Staatsanwaltschaft Traunstein gefährliche Körperverletzung, vorsätzliche Körperverletzung, Verstöße gegen das Heilpraktiker-Gesetz, Urkundenfälschung, gewerbsmäßiger Betrug und Missbrauch von Titeln und Berufsbezeichnungen zur Last gelegt. Der Verdacht von Körperverletzungsdelikten besteht bei der Verabreichung von Injektionen unabhängig vom Eintritt gesundheitlicher Komplikationen, da dem Angeklagten die erforderliche Qualifikation als Arzt fehlt und die erforderliche Einwilligung der Geimpften durch diese Täuschung erschlichen wurde.

Der Angeklagte hat sich bislang gegenüber Staatsanwaltschaft und Polizei nicht zu den Tatvorwürfen geäußert. Gegenüber einer Sachverständigen räumte er die Fälschung der Approbationsurkunde ein. Die übrigen Vorwürfe stützen sich auf die Einvernahme zahlreicher Zeugen und sichergestellte Dateien.