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Staatsanwaltschaft Würzburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Behördeninformationen

Organisation und Aufbau

Die Staatsanwaltschaft Würzburg wird von einem Leitenden Oberstaatsanwalt geführt. Rund 30 Staatsanwälte/innen (4. Qualifikationsebene), darunter mehrere Teilzeitkräfte, bearbeiten verschiedene Aufgabengebiete (Dezernate) zur Verfolgung der angezeigten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.


Die Behörde ist in vier Abteilungen untergliedert. Neben den Dezernaten für allgemeine Straftaten sind solche für besondere Sachgebiete, z.B. Schwurgerichtssachen, Organisierte Kriminalität, Betäubungsmittel, Sexualstrafsachen, Wirtschaftsstrafsachen, Jugendstrafsachen und Verkehrssachen eingerichtet.

Die Vollstreckung der von den Gerichten rechtskräftig verhängten Strafen wird von insgesamt 7 Rechtspflegerinnen (3. Qualifikationsebene) betrieben.


Unterstützt werden die Dezernenten und Rechtspflegerinnen von Serviceeinheiten, in denen Beamte/innen der 2. Qualifikationsebene sowie Justizbeschäftigte die Akten verwalten und die Verfügungen der Sachbearbeiter ausführen.

Möglichkeiten zur Erstattung einer Strafanzeige

Wenn Sie etwas erlebt oder erfahren haben, von dem Sie meinen, dass es strafbar ist, können Sie dies zur Anzeige bringen. Ihre Anzeige sollte das tatsächliche Geschehen (Ort/Datum/Uhrzeit/Geschehensablauf), die Beteiligten und eine Schilderung enthalten, wie Sie von dem Vorfall Kenntnis erlangt haben. Wenn Sie über schriftliche Beweismittel oder auch Fotografien verfügen, die weitere Informationen zu dem Vorfall liefern, sollten Sie diese der Anzeige beifügen.

Ihre Anzeige können Sie

  • mündlich
  • schriftlich
  • oder über eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt erstatten.

Für eine mündliche Anzeigenerstattung können Sie sich an jede Polizeidienststelle wenden; diese wird Ihre Anzeige aufnehmen, schriftlich protokollieren und das Notwendige veranlassen.
Sie haben weiter die Möglichkeit, eine Anzeige zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft zu erstatten. Dies ist in der Regel aber aufwändiger und umständlicher, da Ihre Anzeige in diesem Fall regelmäßig erst durch die Staatsanwaltschaft der Polizei zum Zwecke der Durchführung der Ermittlungen übersandt werden wird.
Sie können Ihre Anzeige auch schriftlich sowohl bei jeder Polizeidienststelle als auch bei der Staatsanwaltschaft einreichen.

Zudem können Sie sich auch jederzeit von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt über die Erstattung einer Anzeige beraten lassen. Dies empfiehlt sich insbesondere bei komplizierten Sachverhalten und hat für Sie den Vorteil, dass Sie so über die Erfolgsaussichten einer Strafanzeige beraten werden können und die/der beauftragte Rechtsanwältin/-anwalt für Sie die Formulierung der Strafanzeige übernimmt. Wie jede andere Dienstleistung, ist auch dieser "Service" nicht kostenlos. Bitte besprechen Sie die anfallenden Kosten mit Ihrem Anwalt/Ihrer Anwältin.


Bitte beachten Sie in allen Fällen:
  • Aus Rechtsgründen kann die Staatsanwaltschaft keine rechtlichen Beratungen vornehmen.
  • Stellen Sie bewusst eine falsche Strafanzeige, indem Sie zum Beispiel eine Person bewusst falsch verdächtigen, so machen Sie sich selbst strafbar.

Ablauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens

Die Staatsanwaltschaft führt die Ermittlungen in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Polizeibehörden. Sind die Ermittlungen abgeschlossen, prüft die Staatsanwaltschaft, ob ein Beschuldigter ermittelt werden konnte und ob dieser hinreichend einer Straftat verdächtig ist.
Wenn diese Frage seitens der Ermittlungsbehörde zu verneinen ist, wobei der Grundsatz zu beachten ist, dass nicht zu beseitigende Zweifel zugunsten des Beschuldigten gewertet werden müssen (in dubio pro reo) stellt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweises ein.

Bei nicht gewichtigen Straftaten besteht für die Staatsanwaltschaft auch die Möglichkeit, nach Ermessenvorschriften von einer Strafverfolgung abzusehen.

Andernfalls kommt es zur Anklageerhebung. In diesem Fall muss das Gericht im Rahmen einer Hauptverhandlung darüber entscheiden, ob dem Angeklagten eine Straftat sicher nachgewiesen werden kann. Ist dies der Fall, hat das Gericht weiter zu entscheiden, ob noch eine Geldstrafe ausreichend ist oder der Angeklagte mit einer Freiheitsstrafe belegt werden muss.
Kann sich das Gericht nicht von der Schuld des Angeklagten überzeugen, ist dieser freizusprechen.

Soweit die Staatsanwaltschaft der Ansicht ist, dass nur die Verhängung einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden kann, in Betracht kommt, kann sie bei Vergehen auch den Erlass eines Strafbefehls beantragen. In diesem wird, soweit ihn das Gericht erlässt, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, festgesetzt. Zur Hauptverhandlung kommt es nur dann, wenn der Angeklagte gegen diese Entscheidung Einspruch einlegt.

Zahlen und Fakten

Die Staatsanwaltschaft Würzburg bearbeitet jährlich etwa 22.000 Ermittlungsverfahren gegen bekannte Täter und über 11.000 Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter.

Darüber hinaus werden bei der Staatsanwaltschaft Würzburg Ordnungswidrigkeitenverfahren bearbeitet, soweit der Betroffene gegen den von der Verwaltungsbehörde erlassenen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt hat.

An jeder Hauptverhandlung in Strafsachen bei den Amtsgerichten Würzburg, Kitzingen und Gemünden sowie bei dem Landgericht Würzburg nimmt ein Staatsanwalt als Vertreter der Staatsanwaltschaft Würzburg teil. Diese Tätigkeit alleine wirkt sich jährlich mit ca. 4800 Stunden auf die staatsanwaltschaftliche Gesamtbelastung aus.