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Staatsanwaltschaft Würzburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 22 vom 15.06.2022

Oberlandesgericht Bamberg bestätigt Entscheidung der Staatsanwaltschaft Würzburg zu Transparent an privatem Zufahrtstor

Presseerklärung vom 15.06.2022

Bereits im Juni 2021 hatte ein Kommunalpolitiker aus Würzburg Strafanzeige gegen einen Bürger der Stadt erstattet. Dieser hatte zuvor am Zufahrtstor seines Anwesens sowie auf seinen Kraftfahrzeugen Schriftzüge mit dem Inhalt „Stoppt die Verschandelung Würzburgs – Nimm dir fünf Minuten Zeit – Schlage einen Grünen breit“, angebracht. Der Anzeigeerstatter sah hierdurch die Straftatbestände des öffentlichen Aufforderns zu Straftaten, der Bedrohung, der Beleidigung und der Volksverhetzung als erfüllt an.

 

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte das auf die Strafanzeige eingeleitete Ermittlungsverfahren schon am 03.09.2021 eingestellt. Zur Begründung hatte sie im Wesentlichen ausgeführt, dass der Inhalt der fraglichen Schriftzüge unter Zugrundelegung der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit und der semantischen Bedeutung des Wortes „breitschlagen“ im Sinne von „überreden“ oder „beschwatzen“ durch das in Art. 5 GG verankerte Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist.

 

Auf eine Beschwerde des Anzeigeerstatters hin hatte sich zunächst der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg der Auffassung der Staatsanwaltschaft Würzburg angeschlossen und der Einstellungsbeschwerde mit Bescheid vom 28.10.2021 keine Folge gegeben.

 

Der gegen diese Entscheidung von dem anwaltlichen Vertreter des Anzeigeerstatters zum Oberlandesgericht Bamberg eingereichte Antrag auf gerichtliche Entscheidung wurde nunmehr am 03.06.2022 durch das Gericht als unbegründet verworfen. Dem Anzeigeerstatter wurden zudem die durch das Verfahren über seinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung entstandenen Kosten auferlegt. Das Oberlandesgericht hat damit die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Würzburg vollumfänglich bestätigt.