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Staatsanwaltschaft Würzburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 45 vom 18.11.2022

Ermittlungserfolg nach bewaffnetem Raubüberfall - Tatverdächtiger in Untersuchungshaft

Presseerklärung vom 18.11.2022

WÜRZBURG / HEIDINGSFELD. Nach einem bewaffneten Raubüberfall auf einen Lotto-Laden ist der Kriminalpolizei Würzburg ein Ermittlungserfolg gelungen. Ein dringend Tatverdächtiger befindet sich inzwischen auf Antrag der Staatsanwaltschaft und richterliche Anordnung in Untersuchungshaft.

 

Bei Raubüberfall im Juni Lose erbeutet

Wie bereits vom Polizeipräsidium Unterfranken berichtet, hatte ein zunächst Unbekannter am Abend des 30. Juni 2022 den Laden in der Klingenstraße betreten, eine Mitarbeiterin mit einer Pistole bedroht und den ebenfalls anwesenden Ladenbesitzer ins Gesicht geschlagen. Er entwendete Behälter mit Lose und ergriff anschließend mit seiner Beute die Flucht. Nachdem umfangreiche Fahndungsmaßnahmen nicht zur Festnahme eines Tatverdächtigen geführt hatten, übernahm die Kriminalpolizei Würzburg gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft die weiteren Ermittlungen in dem Fall.

 

32-Jähriger als dringend Tatverdächtiger ermittelt

Anhand von gesicherten Spuren ist es nun gelungen, einen Tatverdächtigen zu identifizieren. Es handelt sich um einen aus Würzburg stammenden 32-Jährigen, gegen den sich der Tatverdacht im Zuge der weiteren Ermittlungen nach und nach erhärtet hat. Bei einer Wohnungsdurchsuchung stellten die Beamten auch eine Softair-Pistole sicher, bei der es sich mutmaßlich um die Tatwaffe handelt.

 

Untersuchungshaft trotz "Zweiter Chance"

Am Dienstag wurde der 32-Jährige auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Würzburg dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der gegen den Mann die Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts des schweren Raubes anordnete. Während der Vorführung gestand der Beschuldigte die Tat und gab an, mit seinen erbeuteten Losen lediglich eine "Zweite Chance" gewonnen zu haben. Die Untersuchungshaft blieb ihm hierdurch jedoch nicht erspart. Er wurde nach der Eröffnung des Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.