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Amtsgericht Rosenheim

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Portal > Gerichte > AG > Rosenheim > Verfahren > Nachlassverfahren - Letzte Änderung: 04.09.2009


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6. - Seiteninhalt

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Nachlassverfahren und Testamentsverwahrung

Erbrecht, Gesetzliche Erbfolge, Testament

Über die Vererbung des eigenen Vermögens spricht man nicht gerne; manche denken auch nur ungern darüber nach. Trotzdem sollte jeder rechtzeitig überlegen, ob und in welcher Weise Bestimmungen über das Vermögen für den Fall des Todes getroffen werden sollen. Je eher man sich damit befaßt, desto nüchterner und klarer kann man sich hierüber ein Urteil bilden. Wenn Sie die Broschüre angefordern wollen, so haben sie schon eine erste Scheu überwunden, sich mit solchen Gedanken zu beschäftigen. Die im Heft enthaltenen Ratschläge wollen Ihnen erste Anhaltspunkte darüber geben, wie Sie durch Testament oder Erbvertrag über Ihren Nachlaß bestimmen können, und welche Regelungen eintreten, wenn Sie keine Verfügung für den Fall Ihres Todes treffen. Die Informationsschrift soll und kann aber rechtskundigen Rat, in welcher Weise Sie Ihre Vorstellungen am besten verwirklichen können, nicht ersetzen. Die Rechtsordnung stellt Ihnen zahlreiche Möglichkeiten zur Wahl; um sich für eine von ihnen zu entscheiden, genügt manchmal ein allgemeiner Überblick, wie ihn diese Schrift vermitteln will, oft sind aber eingehende rechtliche Überlegungen erforderlich, über die Sie sich rechtskundig beraten lassen sollten. Es kann viel Streit und Unglück vermieden werden, wenn die erbrechtlichen Verhältnisse eindeutig geregelt sind.

Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz