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Amtsgericht Rosenheim

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Rechtsantragstelle

Bürgerservice

Der Bürgerservice ist erreichbar unter:
Amtsgericht Rosenheim - Bürgerservice

Telefon: 08031 – 8074 104
Telefax:  08031 – 8074 100
E-Mail: buergerservice@ag-ro.bayern.de

Das Vorzimmer zur Anmeldung finden Sie
bis 30.01.2024
in der Bismarckstr. 1, 83022 Rosenheim, auf Zimmer 025 im Erdgeschoss,

ab 31.01.2024
in der Rathausstr. 32, 83022 Rosenheim, auf Zimmer 1006 im Erdgeschoss.


POSTANSCHRIFT ausschließlich

Bismarckstr. 1

83022 Rosenheim


Sprechzeiten:

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Ausschließlich nach vorheriger telefonischer Vereinbarung sind in Eilfällen auch Termine zu folgenden Zeiten möglich:
Montag bis Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr


Erscheinen Sie bitte mindestens 30 Minuten VOR Ende der Sprechzeit, damit Ihr Antrag noch am gleichen Tag aufgenommen werden kann. Vielen Dank!

Bitte erscheinen Sie nur in unaufschiebbaren Eilfällen unangekündigt beim Bürgerservice. Eilanträge sind insbesondere einstweilige Anordnungen, wie beispielsweise Gewaltschutzanträge oder Anträge das Kindeswohl betreffend.
Wenden Sie sich bitte in allen übrigen Fällen vor Ihrem persönlichen Erscheinen telefonisch an den Bürgerservice. Ihr Anliegen wird abgeklärt. Sollte ein Termin zur Antragsaufnahme erforderlich sein, wird mit Ihnen ein Termin vereinbart.
Es finden Einlasskontrollen am Gericht statt. Planen Sie hierfür bitte bei einer Terminswahrnehmung genügend Zeit ein. Vereinbarte Termine sind einzuhalten, anderenfalls bitte abzusagen.


Bitte sehen Sie davon ab, Begleitpersonen zur Antragsaufnahme mitzubringen, Ausnahme: Dolmetscher/Sprachmittler.


Der Bürgerservice – was ist das?

Der Bürgerservice – was ist das?

Der Bürgerservice bzw. die zentrale Rechtsantragstelle bietet Ihnen direkte und praktische Hilfestellung, wenn Sie Anträge und Schriftsätze an das Amtsgericht richten wollen. Sie können beispielsweise Klagen, Klageerwiderungen, einstweilige Verfügungen/Anordnungen und andere Erklärungen, wie etwa Stellungnahmen, dort zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

Bitte beachten Sie:
Eine kostenlose und umfangreiche rechtliche Beratung darf der Bürgerservice Ihnen nicht geben. Für Rechtsberatung sind nach dem Rechtsberatungsgesetz ausschließlich die Angehörigen der rechtsberatenden Berufe zuständig, insbesondere Rechtsanwälte.
Es können zudem keine außergerichtlichen, privatschriftlichen Erklärungen an die Gegenseite verfasst werden (z. B. Kündigung, Mahnung).
Die Gerichtssprache ist deutsch. Bitte bringen Sie im Bedarfsfall einen Dolmetscher oder eine Person, die der deutschen Sprache mächtig ist, mit.

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit, wenn Sie einen Antrag oder eine Erklärung zu Protokoll geben möchten:

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit, wenn Sie einen Antrag oder eine Erklärung zu Protokoll geben möchten:

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Soweit vorhanden:
    • Ein Anschreiben des Gerichts, aus dem sich das Aktenzeichen des Verfahrens und der Verfahrensgegenstand ergeben oder ggf. eine bereits ergangene gerichtliche Entscheidung
    • Nötige Beweismittel (z. B. Verträge, Quittungen, Korrespondenz mit der Gegenseite)
    • Bei einstweiligen Anordnungen zusätzlich jede Dokumentation über den Sachverhalt (z. B. Kopie einer Strafanzeige, Kontaktverbot, ärztliches Attest)
Sie möchten einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz stellen?

Sie möchten einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz stellen?

Drucken Sie bitte folgenden Fragebogen aus, füllen Sie diesen sorgfältig aus und bringen Sie ihn zum Bürgerservice zur Antragsaufnahme mit.

Sind Sie von Stalking betroffen? Werden Sie also durch eine andere Person dadurch unzumutbar belästigt, dass sie Ihnen gegen den ausdrücklich erklärten Willen wiederholt nachstellt oder sie unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verfolgt?

Bringen Sie in diesem Fall bitte folgende Unterlagen zur Antragsaufnahme mit:

  • Stalkingprotokoll
  • Nachweise, soweit vorhanden:
    • Chatverläufe
    • Briefe/Emails
    • anderweitige, vergleichbare Nachweise
Weitere Informationen

Weitere Informationen

  • Formulare und Informationen zur Beratungshilfe finden Sie hier

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