Landgericht München I
Informationsblatt Steuer-ID für Dolmetscher, Sachverständige und Schöffen
Die Justizbehörden sind aufgrund der Mitteilungsverordnung (MV) seit dem 01. Januar 2025 dazu verpflichtet bestimmte Zahlungen – z.B. an Dolmetscher, Sachverständige, Schöffen – der Finanzverwaltung unter Angabe der Steueridentifikationsnummer des Zahlungsempfängers mitzuteilen.
Dieses Informationsblatt soll Ihnen helfen, die richtigen Angaben zu machen.
Hinweis zu betrügerischen Rechnungen:
Bitte beachten Sie, dass es aktuell wieder vermehrt zu betrügerischen Rechnungen im Namen der Justiz kommt.
Bitte überprüfen Sie den Briefkopf der betreffenden Rechnung hinsichtlich des Zahlungsempfängers dahingehend, dass in Bayern stets die Zahlungen an die Landesjustizkasse Bamberg erfolgen.
Zur Kontrolle der Bankverbindung wird ausdrücklich auf die Seite der Landesjustizkasse Bamberg (untenstehender Link) verwiesen.
Im Zweifelsfall können Sie gerne mit uns oder der Landesjustizkasse Kontakt aufnehmen.
Apostillen/Legalisation:
Der Parteiverkehr bei der Apostillen-Stelle ist wieder möglich.
Sie können weiterhin Anträge auf dem Postwege einreichen. Die auf dem Postweg eingereichten Urkunden werden geprüft und Sie erhalten eine Rechnung per E-Mail. Die eingereichten Dokumente werden dann erst nach erfolgtem Zahlungseingang bearbeitet und zurückgesandt.
Ein entsprechendes Formular finden Sie hier: