Gerichtsinterne Mediation durch den Güterichter
Am Landgericht München I begann mit Wirkung vom 01. Januar 2005 das Modellprojekt „gerichtsinterne Mediation“. Die gerichtsinterne Mediation soll im Interesse der Parteien und ihrer Bevollmächtigten zu einer schnelleren, interessengerechten und Rechtsfrieden schaffenden Lösung führen und die Gerichte von langwierigen Prozessen entlasten. Das Projekt soll zur Optimierung der Erledigungen beitragen. Da dem Streitrichter als Schlichter zeitliche Grenzen gesetzt sind, soll mit der gerichtsinternen Mediation ein Weg geschaffen werden, Schlichtungsverfahren den hierfür ausgebildeten Richtern als kammerexternen Güterichtern zu einer Güteverhandlung entsprechend § 278 Abs. 5 ZPO (gerichtsinterne Mediation) zu übertragen.
Die gerichtsinterne Mediation erfolgt auf freiwilliger Basis. Eignet sich das Verfahren für eine interessenorientierte Konfliktbewältigung nicht, nimmt ein Prozessbeteiligter nicht freiwillig an einer solchen Güteverhandlung teil oder einigen sich die Parteien innerhalb eines oder mehrerer solcher Termine nicht, gibt der Güterichter das Verfahren zur weiteren Bearbeitung an den für die Entscheidung zuständigen Richter zurück.

