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Landgericht München I

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Portal > Gerichte > LG > München I > Presse > Aktuell - Stand: 20.03.2010


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6. - Seiteninhalt

Aktuelle Pressemitteilungen

Hinweise für Pressevertreter

Ansprechpartner

Pressevertreter können sich mit ihren Anfragen per E-Mail über sabine.schaller@lg-m1.bayern.de [email] an das Landgericht München I wenden. In Zivilsachen geben die Pressereferenten Anja Hambach (089-5597-2285) und Tobias Pichlmaier (089-5597-2144), sowie die Pressegeschäftstelle (Frau Schaller; 089-5597-2143) auch gerne telefonisch Auskunft. In Strafsachen wenden Sie sich bitte an die Pressereferentin Margarete Nötzel (089-5597-3036) oder deren Vertreter Hans-Kurt Hertel (089-5597-4480), sowie an die entsprechende Pressegeschäftsstelle (089-5597-4167).

Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

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E-Mail-Newsletter

das Landgericht München I bietet die aktuellen Pressemitteilungen auch als E-Mail-Newsletter an. Hierzu ist eine einmalige Registrierung notwendig. Senden Sie hierzu bitte Ihre Anschrift samt E-Mail-Adresse und Telefon-/Faxnummer sowie eine Kopie Ihres Presseausweises an sabine.schaller@lg-m1.bayern.de [email] oder faxen Sie diese an 089-5597-3020.

Beim Vorliegen einer neuen Pressemitteilung wird jeweils eine Benachrichtigung per E-Mail an alle Abonnenten versandt.


Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

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Einsicht in die Sitzungslisten

Pressevertreter können auch Einsicht in die Sitzungslisten der Zivil- und Handelskammern des Landgerichts München I nehmen. Die Sitzungslisten liegen jeweils ab Freitag für die kommende Woche an der Pforte des Justizgebäudes Lenbachplatz 7, 80333 München und in der Pressestelle des OLG München im Strafjustizzentrum, Nymphenburgerstr. 16 zur Einsichtnahme aus. Pressevertretern werden gebeten, sich bei der Einsicht durch Vorlage des Presseausweises zu legitimieren. Eine Weitergabe der Listen an Dritte ist nicht zulässig.
Ob es sich um einen Termin zur mündlichen Verhandlung (S) oder bereits zur Verkündung einer Zwischen- oder Endentscheidung (V) im jeweiligen Rechtsstreit handelt, ergibt sich aus den Kürzeln V oder S in Spalte 4 der Listen. Um welches Rechtsgebiet es sich im jeweiligen Prozess handelt, kann nicht aus der Sitzungsliste entnommen, aber aus der Spezialzuständigkeit der verhandelnden Kammer (z.B. für Bausachen, Banksachen, Arzthaftungssachen etc.) abgeleitet werden. Diese können Sie dem ebenfalls ausliegenden Geschäftsverteilungsplan des LG München I entnehmen.

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