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Amtsgericht Aschaffenburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zwangsvollstreckung

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Schlossplatz 5

Organe der Zwangsvollstreckung sind

  • der Gerichtsvollzieher und
  • das Vollstreckungsgericht
Ihre funktionelle Zuständigkeit hängt ab vom Objekt der beabsichtigten Vollstreckungsmaßnahme.

Dem Gerichtsvollzieher obliegt insbesondere

  • die Beitreibung von Geldforderungen einschließlich der Pfändung von beweglichen Sachen und der Abnahme der Vermögensauskunft.
  • die Vollstreckung von anderen Leistungs-, speziell Räumungs- und Herausgabeentscheidungen.
Seine örtliche Zuständigkeit richtet sich im allgemeinen nach dem Wohnsitz des Schuldners. Auskünfte über die Zuständigkeit für die Stadt und den Landkreis Aschaffenburg erteilt die Verteilungsstelle unter Telefon: 06021 / 3983005.

Das Vollstreckungsgericht erledigt Vollstreckungsmaßnahmen wie

  • die Pfändung und Überweisung von Arbeitseinkommen, Bankkonten, Versicherungen und anderen Ansprüchen oder Rechten.
  • den Erlass von zivilen Vollstreckungshaftbefehlen und Durchsuchungsanordnungen.

Es entscheidet über

  • Vollstreckungs-, insbesondere Räumungsschutzanträge (§ 765 a ZPO).
  • Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung (§ 766 ZPO).
  • den Widerspruch des Schuldners (§ 882d ZPO) gegen seine vom Gerichtsvollzieher angeordnete Eintragung im Schuldnerverzeichnis (§882c ZPO).
Seine örtliche Zuständigkeit wird bestimmt durch den Wohnsitz des Schuldners in der Stadt und Landkreis Aschaffenburg.

Die Zweigstelle Alzenau war zuständig für Vollstreckungssachen welche vor dem 01.01.2012 beantragt wurden und Schuldner mit Wohnsitz im Altlandkreis Alzenau betreffen.

Das Zentrale Vollstreckungsgericht Hof

  • verwaltet die von dem Gerichtsvollzieher oder der Vollstreckungsbehörde hinterlegten Vermögensverzeichnisse
  • führt das Schuldnerverzeichnis auf Grund einer Eintragung des Gerichtsvollziehers, der Vollstreckungsbehörde oder des Insolvenzgerichts.
  • erteilt Abschriften der Vermögensverzeichnisse und Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis.
Dies betrifft Hinterlegungen von Vermögensverzeichnissen und Eintragungen die aufgrund eines dem Gerichtsvollzieher oder Vollziehungsbeamten nach dem 31.12.2012 zugegangenen Vollstreckungsauftrags veranlasst wurden. Für Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis, die auf Grund eines vor dem 01.01.2013 eingegangenen Vollstreckungsauftrags bewirkt wurden (vormals § 915 ZPO), besteht für eine Übergangszeit weiterhin die Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts.

Weitere Informationen über das Zentrale Vollstreckungsgericht Hof finden Sie unter

Formulare für die Zwangsvollstreckung


Folgende Anträge können nur unter Verwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Formulare gestellt werden:

  • Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher
  • Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung
  • Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
Die Formulare (als ausfüllbares PDF), Hinweisblätter und weitere Informationen sind verfügbar unter:

https://www.bmj.de/DE/Themen/FinanzenUndAnlegerschutz/ZwangsvollstreckungPfaendungsschutz/Formulare_Zwangsvollstreckung.html


Sprech- und Besuchszeiten

Das Vollstreckungsgericht Aschaffenburg befindet sich im
Nebengebäude Schloßplatz 5, 63739 Aschaffenburg.

Es ist erreichbar:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung im unter folgenden Telefonnummern:

Allgemeine Vollstreckung

  • Telefon: 06021 / 398-2206 Zi. 206 Sachbearbeiter Buchstaben A - J
  • Telefon: 06021 / 398-2207 Zi. 207 Sachbearbeiter Buchstaben K - Z
  • Telefon: 06021 / 398-2205 bzw. -2275 Zi. 205 Service
  • Telefax: +499621962410415
E-Mail: poststelle@ag-ab.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Anschriften
Amtsgericht Aschaffenburg
-Vollstreckungsgericht-
Schlossplatz 5
63739 Aschaffenburg (Hausanschrift)

Amtsgericht Aschaffenburg
-Vollstreckungsgericht-
Postfach 101349
63709 Aschaffenburg (Postanschrift)

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