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Amtsgericht Augsburg

Barzahlungsstelle

Geänderte Öffnungs- und Sprechzeiten siehe

Bareinzahlungen sind nur ausnahmsweise in besonders eiligen Fällen möglich.

Bareinzahlungen ohne Darlegung einer besonderen Eilbedürftigkeit werden von der Barzahlungsstelle nicht angenommen.



Die Barzahlungsstelle befindet sich im

Strafjustizgebäude Gögginger Straße 101, 86199 Augsburg
Zimmer EG 113
Telefon: 0821 3105-1105

Die Barzahlungsstelle im Justizgebäude Am Alten Einlaß 1 wurde zum 31. Dezember 2018 aufgelöst. Die ab 1. Januar 2019 anfallenden Tätigkeiten werden von der weiteren Barzahlungsstelle im Justizgebäude Gögginger Straße 101 durchgeführt.

Bankverbindung

Bayerische Landesbank München
BLZ: 700 500 00
BIC: BYLADEMM
Empfänger: Landesjustizkasse Bamberg


Konto für Einzahlung von Kosten­vorschüssen, Gebühren und Geld­auflagen
Kontonummer: 3024919
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19


Konto für Einzahlung von Geldstrafen
Kontonummer: 2024919
IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19


Konto für sonstige Zahlungen, z. B. Sicherheits­leistung bei Zwangs­ver­steige­rung
Kontonummer: 24919
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19

Hinweise für den Zahlungsverkehr

Vorschusszahlungen sollten erst nach Vergabe einer Rechnungsnummer durch die Gerichte und einer Zahlungsaufforderung, die die notwendigen Buchungsdaten enthält, entrichtet werden.

Zahlungen können auch durch Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgen.

Scheckzahlungen

Seit 1. November 2016 sind Zahlungen an die Staatskasse durch Verrechnungsscheck nicht mehr zulässig.

Schecks für z.B. Gerichtskosten und Vorschusszahlungen dürfen von den Justizbehörden nicht mehr angenommen werden.

Ausgenommen sind nur wenige spezialgesetzlich vorgesehene Zahlungen wie z.B. die Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungssachen (§ 69 Abs. 2 ZVG).

Bitte bei allen Zahlungen, Überweisungen und Schreiben unbedingt das Kassen- oder Geschäftszeichen sowie das zuständige Gericht angeben!

Verfahrensübersicht