Amtsgericht München
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Auf einen Blick
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Aktualisierung für März 2026:
Das Amtsgericht München warnt vor betrügerischen Schreiben, in denen angebliche Gerichtsvollzieher zu Zahlungen auffordern.
Im Rahmen der Betrugsmasche werden potenzielle Betrugsopfer durch ein täuschend echt anmutendes Schreiben dazu aufgefordert, Zahlung an einen Gerichtsvollzieher zu leisten. In den Schreiben wird der Briefkopf von tatsächlich existierenden Gerichtsvollziehern verwendet. Es wird behauptet, dass der Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung einer Forderung beauftragt worden sei. Ferner wird ein angeblich offener Zahlbetrag angegeben. Die angeschriebenen Personen werden aufgefordert, Zahlung auf ein Konto des angeblichen Gerichtsvollziehers zu leisten, um weitere Maßnahmen der Zwangsvollstreckung abzuwenden.
Die betrügerischen Schreiben sind von echten Schreiben eines Gerichtsvollziehers auf den ersten Blick nicht zu unterscheiden. Wie können Sie also trotzdem prüfen, ob es sich um ein echtes oder gefälschtes Schreiben eines Gerichtsvollziehers handelt?
➢ In den gefälschten Schreiben wird häufig angeboten, dass die angeschriebene Person über WhatsApp mit dem angeblichen Gerichtsvollzieher in Kontakt treten kann. Hiesige Gerichtsvollzieher nutzen WhatsApp oder andere Messengerdienste nicht zur Kommunikation mit Ihnen.
➢ Ein Gerichtsvollzieher wird Sie immer darüber informieren, in wessen Auftrag er tätig ist. Außerdem wird er Ihnen benennen, aufgrund welchen Vollstreckungstitels er gegen Sie vollstreckt. Kennen Sie weder den angeblichen Gläubiger noch den in einem Schreiben genannten Vollstreckungstitel sollten Sie wachsam sein.
➢ Die Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher richtet sich nach dem Wohnsitz des jeweiligen Schuldners. Ein Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts München wird außerhalb des Stadtgebiets München und des Landkreises München in aller Regel nicht zuständig sein. Wer für Ihren Wohnsitz zuständig ist, können Sie über die Online-Adressdatenbank "Gerichtsvollzieher in Bayern" des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz prüfen.
➢ Gleichen Sie die auf dem Schreiben angegebenen Kontaktdaten und Öffnungszeiten des angeblichen Gerichtsvollziehers mit den Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Gerichtsvollziehers in der Online-Adressdatenbank "Gerichtsvollzieher in Bayern" des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz ab.
➢ Spätestens bei Ausführung der Überweisung an den vermeintlichen Gerichtsvollzieher müsste ein Warnhinweis Ihrer Bank erscheinen, dass der Name des Geldempfängers vom Namen des Kontoinhabers abweicht.
➢ In Zweifelsfällen wenden Sie sich gerne an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle unter Tel. 089 / 5597-2097 oder -2099.Aktualisierung September 2025:
Aktuell möchten wir Sie dringend vor betrügerischen Phishing-Mails warnen, die im Namen der Justiz versendet werden. Diese E-Mails versuchen oft, persönliche Daten, Zugangsdaten oder Zahlungsinformationen zu erlangen, indem sie sich als vertrauenswürdige Stellen ausgeben.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Seien Sie misstrauisch bei unerwarteten E-Mails, die Sie zur Eingabe persönlicher Daten auffordern.
Überprüfen Sie die Absenderadresse genau, um sicherzustellen, dass die E-Mail wirklich von uns stammt.
Klicken Sie keine verdächtigen Links oder Anhänge in solchen E-Mails.
Zeugenladungen werden niemals per E-Mail versendet, sondern immer auf dem Postweg. Seien Sie vorsichtig bei E-Mails, die angebliche Zeugenladungen enthalten.
Bei Unsicherheiten können Sie uns jederzeit telefonisch kontaktieren, um die Echtheit zu klären.
Wir schützen Ihre Daten und bitten Sie, wachsam zu bleiben.
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Das Amtsgericht München warnt vor betrügerischen Schreiben, mit denen durch angebliche Insolvenzverwalter Waren aus angeblichen Insolvenzbeständen zum Verkauf angeboten werden.
Im Rahmen der Betrugsmasche werden Geschäftsleute durch angebliche Rechtsanwaltskanzleien, in der Regel per E-Mail, kontaktiert. Es wird behauptet, dass entweder die Rechtsanwaltskanzlei als solche oder ein einzelner Rechtsanwalt zum Insolvenzverwalter einer angeblich insolventen Firma bestellt worden sei und damit beauftragt sei, den Warenbestand der angeblich insolventen Firma zu verkaufen. Es werden Waren unterschiedlichster Art angeboten, wie etwa Fahrzeuge, Werkzeuge, alkoholische Ge-tränke, Solarmodule u.v.m. Nach den Angeboten handelt es sich überwiegend um hochwertige Ware, die weit unter Marktpreis zum Ankauf angeboten wird.
Die Schreiben verweisen häufig auf professionell gestaltete aber gefälschte Homepages der angeblichen Rechtsanwaltskanzleien. Auch werden missbräuchlich die Namen von tatsächlich existierenden Rechtsanwälten verwendet. Ferner sind den Schreiben in der Regel Kopien von gerichtlichen Beschlüssen beigegeben, die von diversen Insolvenzgerichten stammen sollen, u.a. dem Insolvenzgericht am Amtsgericht München, und echten Insolvenzbeschlüssen täuschend echt nachgebildet sind. Auffallend ist jedoch, dass die Bezeichnungen der angeblich insolventen Firmen in der Regel geschwärzt sind und auch in den Begleitschreiben nicht genannt werden.
Beachten Sie bitte, dass echte Insolvenzverwalter nur im Namen der insolventen Firma auftreten und deren Namen nicht verbergen. Wenn Ihnen die Firmenbezeichnung der angeblich insolventen Firma genannt wird, können Sie sich über www.insolvenzbekanntmachungen.de vergewissern, ob tatsächlich für die angeblich insolvente Firma ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, welche Einzelperson als Insolvenzverwalter bestellt ist und über welche Kommunikationswege Sie diese erreichen können.Hinweis zu betrügerischen Rechnungen / E-Mails / Vorladungen / SMS
Weiterhin werden immer noch gefälschte Dokumente mit Bezug zu dem Amtsgericht München in Umlauf gebracht. Dies erfolgt in betrügerischer Absicht.
Bei einer Betrugsvariante wird der Briefkopf "Amtsgericht Zentrale Zahlstelle, 80315 München" verwendet.
Bei einer anderen Betrugsvariante werden als "Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids", "Gerichtsbeschluss" oder "Inkasso-Schuldner-Akte Schliessungsnachweis" betitelte Zahlungsaufforderungen des Amtsgerichts München mit Androhung einer Kontopfändung versandt.
Weiterhin werden vermehrt E-Mails versendet, mit denen wegen angeblicher Verstöße gegen Kinderpornographie u.a. ein Haftbefehl übersandt und unter Androhung rechtlicher Schritte eine Antwort an eine vermeintliche E-Mail-Adresse der Polizei gefordert wird. Auch hierbei handelt es sich um einen Betrugsversuch. Die Absender wollen die Empfänger einschüchtern und dazu bringen, auf Links oder Anhänge zu klicken, die möglicherweise Schadsoftware enthalten oder zu gefälschten Zahlungsseiten führen.
Zudem sind aktuell gefälschte Vorladungen wegen eines angeblichen Gerichtstermins im Umlauf.
Beispiele für die Varianten finden Sie am Ende der Infobox.
Der Kosteneinzug für das Amtsgericht München erfolgt ausschließlich über die Landesjustizkasse Bamberg.
Das Amtsgericht München wird nicht durch eine Kanzlei Müller & Nowak vertreten.
Terminladungen des Amtsgerichts erfolgen nicht durch andere Gerichte.
Im Zweifelsfall nehmen Sie Kontakt mit uns unter folgender Telefonnummer auf:
089/5597-06
Hinweis zu betrügerischen SMS:
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass durch das Amtsgericht München keine SMS versandt werden. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch.- Beispiel gefälschte Zahlungsaufforderung
- Beispiel gefälschter Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids mit gefälschtem Gerichtsbeschluss
- Beispiel Inkasso Schuldner-Akte Schliessungsnachweis
- Beispiel gefälschte E-Mail wegen Kinderpornographie u.a
- Gefälschte Vorladung
- Fake Schreiben
- https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/050852/index.html
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