Gerichtsvollzieher
Die Gerichtsvollzieher sind sachlich zuständig für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen der Schuldner. Dies sind insbesondere:
- Durchführung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Zustellung von Schriftstücken
- Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (früher Offenbarungseid) und Verhaftungen in diesem Rahmen
- Räumung von Wohnraum und Gewerberäumen
- Versteigerung von beweglichem Vermögen
- Wegnahme von Sachen und Personen
Die örtliche Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher richtet sich nach dem Wohnsitz des Schuldners. Genauere Auskunft über die örtliche Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher erhalten Sie bei der
Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle
Schloßplatz 9
86551 Aichach
Zimmer Nr. 002 im EG/Hauptgebäude
Telefon: 08251 / 894-0
Parteiverkehr:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Ihren zuständigen Gerichtsvollzieher können Sie auch hier finden:
Ein gültiges Formular zur Beauftragung der Gerichtsvollzieher finden Se hier unter "Formulare für die Zwangsvollstreckung":
Versteigerung
Link zu den bundesweiten Internet-Versteigerungen der Justiz https://www.justiz-auktion.de/