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Amtsgericht Ansbach

Information zur Grundsteuererklärung und zum Zensus:

Die Vermessungsverwaltung unterstützt Sie im Hinblick auf die erforderlichen Daten für die Grundsteuererklärung und stellt vom 1. Juli 2022 bis 30. April 2023 Daten für Ihr Grundstück zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Ferner bietet Ihnen das Bayerische Landesamt für Steuern über die Grundsteuer-Hotline unter 089/30 70 00 77 oder im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de weitere Unterstützung.

In der Regel wird für die Grundsteuererklärung oder die Angaben für den Zensus kein Grundbuchauszug benötigt.

Bitte beachten Sie insbesondere, dass das Grundbuch keine weiterführenden Angaben zu Gebäudeflächen, Wohnungsgrößen oder dem Baujahr enthält.




Amtsgericht Ansbach

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Dr. Gudrun Lehnberger Direktorin des Amtsgerichts Telefon: 0981 / 58-0 E-Mail: poststelle@ag-an.bayern.de

Informationen zum Schöffenamt und zur Schöffenwahl 2023

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie Informationen zum Schöffenamt und zur Schöffenwahl 2023

https://schoeffenwahl2023.de/

Informationen für Mieterinnen und Mieter in der Energiekrise

  • Kosten für Heizung und Strom - Tipps und Ansprechpartner für Mieterinnen und Mieter
    finden Sie unter:
     http://www.justiz.bayern.de/service/mieterenergiekrise/

Hinweis

Das Gericht verlangt keine Bargeldübergaben.

Zahlungsaufforderungen, welche Übergaben von Bargeld oder sonstiger Wertgegenstände vor dem Gerichtsgebäude verlangen, sind Betrugsstraftaten!

Auf einen Blick

Aktuelle Maßnahmen anlässlich der Corona Pandemie

Auf den Verkehrs- und Begegnungsflächen besteht derzeit keine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske oder Mund-Nasen-Bedeckung.

Es wird empfohlen, sich an den im Eingangsbereich aufgestellten Hygienespendern die Hände zu desinfizieren und im Gebäude zwischen allen Personen einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. 

In den Sitzungssälen entscheiden die Vorsitzenden in richterlicher Unabhängigkeit, ob und in welchem Umfang ein Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske getragen werden muss.  Bei sonstigen Gerichtsterminen bitten wir, in den Dienstzimmern einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske zu tragen.

Entscheidungen, welche die einzelnen Sitzungen und die Aufrechterhaltung der Ordnung im Sitzungssaal betreffen, trifft jeweils der Vorsitzende.

Der Aufzug sollte möglichst immer nur von einer Person benutzt werden und ist vorrangig Personen vorbehalten, die auf diesen zwingend angewiesen sind.

Die Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin gebeten, ihre Anliegen möglichst schriftlich, per Mail oder telefonisch vorzutragen.

Die Entwicklung im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus ist dynamisch, so dass sich auch kurzfristig Veränderungen ergeben können.