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Amtsgericht Augsburg

Pressemitteilung 10 vom 28.11.13

Das geplatzte Hochzeitsessen

Der schönste Tag im Leben sollte etwas ganz Besonderes werden. Deshalb reservierten die Brautleute für das Mittagessen nach der Trauung ein italienisches Restaurant in Augsburg, das neben gutem Essen auch einen Innenhof mit toskanischem Flair hatte. Umso größer war die Enttäuschung und der Ärger, als der Inhaber durch seine Bedienung erst vier Wochen nach der Reservierung mitteilen ließ, dass er an diesem Tag bereits vorher eine Bestellung angenommen hatte. Der Bräutigam vermutete, dass ihm eine spätere Reservierung mit größerem Verdienst vorgezogen worden sei. Deshalb klagte er vor dem Amtsgericht Augsburg auf Schadensersatz in Höhe von 250 Euro und verlangte zudem ein Schmerzensgeld wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts in Höhe von 500 Euro. Er machte geltend, dass er ein neues Lokal suchen und seine Gäste umladen musste, was Kosten für die bereits versandten Einladungskarten, zusätzliche Telefonate und Autofahrten verursacht hätte. Noch schlimmer sei für ihn aber der 'Rechtfertigungsnotstand' gegenüber dem eingeladenen Verwandten- und Freundeskreis gewesen und er empfand die späte Absage des Beklagten als abträglich für seinen Ruf bei den Gästen.

Im Termin vor dem Amtsgericht Augsburg schlossen die Parteien einen Vergleich, der beide Seiten zufrieden stellte. Für seine Unkosten zahlte der Inhaber des Restaurants dem Bräutigam 150 Euro. Darüber hinaus bekam dieser einen Essensgutschein in Höhe von 50 Euro, einzulösen im Lokal des Beklagten. Vielleicht stoßen bei dieser Gelegenheit die Parteien dann zur Versöhnung auch noch miteinander an.