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Amtsgericht Augsburg

Pressemitteilung 13 vom 17.12.13

Kleiner Stein große Wirkung

Da es der Schülerin während des Unterrichts übel wurde, schickte sie der Klassenlehrer zusammen mit einer Mitschülerin auf den Schulhof, um frische Luft zu schnappen. Nur wenige Meter entfernt am Straßenrand gegenüber hatten die Lehrer dieser Grundschule im nord-westlichen Teil des Landkreises Augsburg ihre Autos geparkt. Aus Langeweile nahm die Schülerin einen flachen Kieselstein und wollte diesen mit Schwung entlang der Straße werfen. Das Wurfgeschoss verließ die gedachte Flugbahn: es gab einen lauten Knall, denn der Stein war auf dem Auto einer Lehrerin gelandet. Das Glasdach des Smart zerbrach und die Splitter waren im und um das Auto verteilt. Erschrocken über den angerichteten Schaden berichteten die Mädchen ihrem Klassenlehrer den Vorfall.

Die Eigentümerin des Fahrzeugs verklagte daraufhin die 12-jährige Grundschülerin auf Zahlung von fast 4.000 Euro wegen Reparaturkosten, Abschleppkosten und Nutzungsausfall für die Zeit, in der das Auto in der Werkstatt war. Das Amtsgericht Augsburg bejahte den Schadensersatzanspruch dem Grunde nach, jedoch nicht in voller Höhe. In der Verhandlung wurden die Schülerinnen und der Klassenlehrer als Zeugen vernommen. Danach bestand für das Gericht kein Zweifel mehr, dass trotz der geringen Größe des Kieselsteins ein Schaden in diesem Ausmaß eingetreten ist. Entscheidend war wohl auch, dass der Stein in einer für Mädchen untypischen Weise – so der Klassenlehrer – nämlich über Kopf, geworfen wurde.

Glück für die Schülerin ist, dass für den verursachten Schaden die private Haftpflichtversicherung aufkommt. So besteht die Hoffnung, dass sich auch die Standpauke der Eltern in Grenzen hält.