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Amtsgericht Augsburg

Pressemitteilung 14 vom 19.12.13

Bauzaun im Advent

Schmerzensgeld wegen Sturz über die Standfüße eines Bauzauns

Aus dem stimmungsvollen Adventsabend auf dem Augsburger Christkindlmarkt im Dezember 2009 wurde nichts. Der Besuch des Weihnachtsmarktes endete für die Klägerin mit einer Fahrt im Notarztwagen ins Vincentinum.

Glühweinstand, Menschengedränge, Dunkelheit und ein Bauzaun passen nicht zusammen. Die Klägerin stolperte über einen 15 cm hohen Betonsockel, mit dem der Bauzaun zum Umbau eines Hauses am Martin-Luther-Platz befestigt war. Die Folge waren eine geplatzte Oberlippe, eine Zahnprellung und eine kaputte Brille.

Die Geschädigte verklagte daraufhin das Bauunternehmen, das mit der Bauleitung beauftragte Architekturbüro und den Eigentümer des Hauses auf Schmerzensgeld in Höhe von 3.500 Euro und Schadensersatz wegen der zerstörten Brille. Sie habe zwei Wochen lang keine richtige Nahrung zu sich nehmen können und alles mit dem Strohhalm trinken müssen.

Vor dem Amtsgericht Augsburg hatte die Klägerin zumindest teilweise Erfolg. Das Bauunternehmen und das Architekturbüro wurden zu einem Schmerzensgeld von 750 Euro und zum Ersatz der Brille verurteilt. Eine Haftung des Hauseigentümers verneinte das Gericht jedoch, da dieser schließlich eine Fachfirma mit den Bauarbeiten und zusätzlich für die Bauleitung Architekten beauftragt habe. Diese haben für eine ausreichende Sicherung der Betonfüße des Bauzauns, der in unmittelbarer Nähe des Glühweinstandes aufgestellt war, zu sorgen. Das kann z.B. durch rot-weiße Warnbaken oder durch eine zusätzliche Beleuchtung geschehen. Ein Mitverschulden der Geschädigten lag nicht vor, da vor ihr schon mehrere andere Standbesucher über den Betonsockel gestolpert waren – diese glücklicherweise ohne schwerwiegende Konsequenzen.