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Amtsgericht Augsburg

Pressemitteilung 2 vom 28.03.13

Präsidentin des Amtsgerichts Frau Dr. Irmgard Neumann überraschend gestorben

Große Bestürzung löste gestern die Nachricht vom Ableben der Präsidentin des Amtsgerichts Augsburg Frau Dr. Irmgard Neumann bei den Augsburger Justizbehörden aus. Völlig überraschend verstarb die Amtsgerichtspräsidentin im Alter von 63 Jahren während ihres Urlaubs in ihrem Haus in Gersthofen. Sie hinterlässt eine Tochter und drei Enkelkinder.

Die gebürtige Gersthoferin wuchs in der elterlichen Landwirtschaft auf und machte 1969 am Maria-Theresia-Gymnasium in Augsburg das Abitur. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in München und Erlangen begann sie 1977 als Richterin beim Amtsgericht Augsburg ihre Laufbahn bei der Justiz. Nach Stationen als Staatsanwältin und als Richterin beim Landgericht wechselte sie an die Universität Augsburg und promovierte dort 1988 mit der Auszeichnung "summa cum laude".

Nach ihrer Rückkehr zur Justiz arbeitete sie zunächst als Zivilrichterin am Amtsgericht in Augsburg bevor sie von 1993 bis 1999 hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleiterin für die Rechtsreferendare wurde. Während dieser Zeit erfolgte ihre Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht. Über das Landgericht Augsburg, bei dem sie als Vorsitzende eine Strafkammer leitete, kehrte sie 2002 als Vizepräsidentin an das Amtsgericht Augsburg zurück. Nach einem weiteren Karrieresprung zur Vorsitzenden eines Familiensenats beim Oberlandesgericht München wurde sie 2009 Präsidentin des Amtsgerichts Augsburg mit 388 Mitarbeitern und damit Leiterin des drittgrößten bayerischen Amtsgerichts.

Dieses Amt übte sie bis zuletzt mit großem persönlichen Engagement und vorbildlichem Pflichtgefühl aus. Trotz der hohen Beanspruchung bearbeitete sie als Richterin neben Zivilsachen die Landwirtschaftssachen, bei denen sie aufgrund ihrer Herkunft für die Landwirte viel Verständnis aufbrachte und in der Rechtsprechung mit ihrem Sachverstand überzeugte.

Frau Dr. Neumann war nicht nur eine leidenschaftliche Juristin, Richterin und Behördenleiterin. Auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Universitätsdienst engagierte sie sich bis zuletzt in der Ausbildung des juristischen Nachwuchses. Seit 1988 war sie regelmäßig als Prüferin bei den juristischen Staatsprüfungen tätig.

In ihrer knapp bemessenen Freizeit liebte sie vor allem Reisen und den Besuch von Opern und Konzerten. Zudem unterstützte sie soziale Projekte bei den Rotariern.

Die Justiz verliert mit Frau Dr. Neumann eine Ausnahmejuristin, die hohes Ansehen bei Richtern, Mitarbeitern, Anwälten, aber auch bei Parteien genoss. Als Behördenleiterin waren ihr auch die Sorgen und Nöte der Mitarbeiter äußerst wichtig. Hierbei lag ihr die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders am Herzen. Sie achtete stets darauf, dass es Mitarbeitern mit Kindern möglich war, ihre Arbeitszeiten flexibel zu gestalten. Ihr besonderes Augenmerk galt auch der Förderung von Frauen in der Justiz. Aufgrund ihres einfühlsamen, menschlichen und offenen Wesens wurde sie allseits sehr geschätzt. So wird sie in Justizkreisen auch in Erinnerung bleiben.