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Amtsgericht Augsburg

Pressemitteilung 3 vom 21.11.13

Erfolgreiche Bilanz für das Güterichterverfahren am Amtsgericht Augsburg

Das Güterichterverfahren am Amtsgericht Augsburg ist erfolgreich gestartet. Dieses zum 1. Januar 2013 eingeführte Verfahren eröffnet den Prozessparteien die Möglichkeit, für Rechtsstreitigkeiten, deren Ursache in einer Störung der Beziehung zwischen den Beteiligten liegt, eine Konfliktbeilegung vor einem speziell dafür ausgebildeten Güterichter gemeinsam zu erarbeiten. Diese Alternative zum streitigen Verfahren wurde in den bisherigen Fällen von den Parteien sowie ihren Prozessbevollmächtigten durchwegs positiv aufgenommen.

Seit Januar 2013 wurden insgesamt fünf Verfahren nach vorheriger Zustimmung des Klägers und des Beklagten dem Güterichter übertragen. Die wenige Wochen später – im wahrsten Sinne des Wortes an einem „Runden Tisch“ - stattfindende Mediationsverhandlung ist zwar nicht öffentlich; die Parteien können aber einvernehmlich entscheiden, ob dritte Personen, die für eine Einigung förderlich sein könnten, daran teilnehmen dürfen. Alle Beteiligten einschließlich des Güterichters sind zur Verschwiegenheit über den Inhalt der Mediationsgespräche verpflichtet.

Vier Verfahren konnten erfolgreich durch Vergleich beendet werden, bei dem weiteren Verfahren laufen die Vorbereitungen und Verhandlungen noch.

Einer Angelegenheit lag eine Erbstreitigkeit zwischen Geschwistern zu Grunde. Obwohl bei Gericht zunächst nur ein Teilbereich betreffend Beerdigungs- und Rechtsanwaltskosten als Klage anhängig war, ist es den Parteien mit Hilfe des Güterichters als objektivem Vermittler gelungen, in der gesamten Erbangelegenheit mit einem Nachlass von über 150.000 € einen Ausgleich zu finden. Die kostspielige Beauftragung von Sachverständigen zur Ermittlung des Wertes der vererbten Immobilien, die ansonsten erforderlich gewesen wäre, konnte dadurch unter anderem vermieden und der langjährige Erbstreit befriedet werden.

In dem zweiten Fall ging es in der Klage eines Vaters gegen seinen Sohn, der mit seinen Eltern im selben Haus wohnt, um die Herausgabe verschiedener Gegenstände (u.a. auch Weihnachtsschmuck), bei denen streitig war, wem sie gehören. Obwohl dies nur die Spitze des dahinter stehenden Grundkonflikts der Beziehung war, konnte im Mediationsverfahren erreicht werden, die Konfliktspirale zwischen Eltern und Sohn zu durchbrechen und weitere von den Parteien bereits vorbereitete Klagen durch eine umfassende Regelung des Zusammenlebens zu verhindern.

Die letzten beiden Verfahren betrafen jeweils Herausgabeansprüche von Haushaltsgegenständen zwischen Eltern und ihrem Sohn mit dessen Ehefrau. In der Mediationsverhandlung entwarfen die Parteien mit dem Güterichter ein Schaubild, das die jeweiligen Interessen sichtbar machte. Anschließend konnten die Betroffenen eigenverantwortlich Lösungsoptionen entwickeln und schlussendlich eine umfassende Gesamtlösung vereinbaren.

Sämtliche Beispiele zeigen, dass im gerichtlichen Klagewege nur die Spitze des Eisbergs zu Tage tritt, während das Verfahren vor dem Güterichter es ermöglicht, durch neue und gemeinsam erarbeitete Lösungswege festgefahrene Konflikte aufzubrechen und sowohl langdauernde Streitigkeiten zu beenden als auch weitere zu verhindern.