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Amtsgericht Augsburg

Pressemitteilung 8 vom 25.11.13

Auf die richtige Bereifung kommt es an

Der Winter naht in großen Schritten: wer jetzt sein Fahrzeug noch nicht mit Winterreifen ausgestattet hat, sollte dringend einen Termin mit seiner Werkstatt vereinbaren. Denn schon seit Dezember 2010 herrscht bei Schnee und Glatteis eine Winterreifenpflicht. Wer kontrolliert wird und ohne solche fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld, das mindestens 40 Euro beträgt und einen Punkt nach sich zieht.

Kommt es dabei auch noch zu einem Unfall, hat dies darüber hinaus zivilrechtliche Konsequenzen. Bei der Abwägung des jeweiligen Mitverschuldens der Unfallbeteiligten geht es zu Lasten desjenigen, der den Verstoß begangen hat. Dieser läuft dann Gefahr, auf seinem Schaden - zumindest zum großen Teil - sitzen zu bleiben.