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Amtsgericht Augsburg

Pressemitteilung 10 vom 22.05.14

Nach dem Tod wird abgerechnet

Der Schwiegersohn hatte mit seiner Schwiegermutter ein sehr gutes Verhältnis. Deshalb übernahm er viele Arbeiten wie z. B. Schneeräumen, Rasenmähen, Ordnen von Papieren, Garten- und Aufräumarbeiten oder Chauffeurdienste für die verwitwete Frau.

Allerdings waren er und seine Frau der Meinung, dass sich die zweite Tochter, also seine Schwägerin, auch um das Wohlergehen der Mutter hätte kümmern sollen. Deshalb verklagte er nach dem Tod der Schwiegermutter die Erben auf Bezahlung seiner Dienste für das Jahr 2010, die er in einer Liste genau aufführte. Für jede gearbeitete Stunde verlangte er 15 Euro, also insgesamt 2.200 Euro. Die Erbengemeinschaft bestand aber nicht nur aus der Schwägerin, sondern auch aus seiner Frau und seinem Sohn. Allerdings sollte letztendlich nur die Schwägerin nachträglich für ihren nicht geleisteten Anteil zur Kasse gebeten werden.

Der Prozess vor dem Amtsgericht Augsburg entwickelte sich zu einer Gesamtabrechnung des zerrütteten Verwandtschaftsverhältnisses. Die verklagte Schwägerin machte ihrerseits Ansprüche gegen den Kläger geltend und wandte ein, dieser wolle jetzt nachträglich Geld für Gefälligkeiten. Dabei hätten er und seine Frau – also ihre Schwester – doch schon bewirkt, dass die an Demenz leidende Mutter ein Testament errichtete, in dem sie auch den Sohn des Klägers als gleichberechtigten Erben einsetzte. Dies führte schon dazu, dass ihr Erbteil geschmälert wurde.

In der mündlichen Verhandlung konnte das Gericht eine friedliche Lösung zwischen den zerstrittenen Verwandten herbeiführen. Der Kläger bekam im Wege eines Vergleichs von den drei Beklagten (seine Frau und sein Sohn eingeschlossen) jeweils 300 Euro. Damit könnte auch die weitere Erbauseinandersetzung in ruhigeres Fahrwasser übergehen.