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Amtsgericht Augsburg

Pressemitteilung 17 vom 29.09.14

Katzen gesucht

Während ihr Frauchen eine Haftstrafe verbüßte, fanden die zwei Katzen im Augsburger Tierheim Unterschlupf. Nach einem Dreivierteljahr wurden die Tiere in neue Hände weiter vermittelt. Nach der Haftentlassung machte sich die ursprüngliche Tierbesitzerin auf die Suche nach den Katzen und wollte vom Tierheim Auskunft darüber bekommen, bei wem sich diese nun befinden. Sie machte geltend, dass sie sehr unter dem Verlust ihrer beiden Katzen leide und sie unbedingt zurückhaben wolle. Zumindest wolle sie die Tiere sehen und besuchen können.

Das Tierheim verweigerte die Auskunft unter Berufung auf den Datenschutz. Adressen würden nur mit Einverständnis der neuen Besitzer herausgegeben. Diese hätten jedoch auf Nachfrage kein Einverständnis mit der Weitergabe ihrer Daten erklärt.

Auch das Amtsgericht Augsburg sah keinen weiteren Auskunftsanspruch für die Antragstellerin. Sie kann lediglich Auskunft darüber verlangen, ob die Tiere vermittelt wurden, jedoch nicht den Namen und die Adresse der neuen Tierhalter. Das Tierheim ist verpflichtet, die personenbezogenen Daten der Übernehmer ihrer Tiere zu schützen.

Aus diesem Grund lehnte das Gericht schon den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ab, so dass es mangels Einzahlung des Gebührenvorschusses zu keinem Klageverfahren mehr kam.