Menü

Amtsgericht Augsburg

Pressemitteilung 11 vom 26.10.15

Das unfolgsame Kind

Steine üben auf jedes kleine Kind eine ungeahnte Faszination aus. Zum Problem wird das allerdings, wenn in unmittelbarer Nähe parkende Autos stehen.

Das Ehepaar war mit seinem 3-jährigen Sohn in einem Baumarkt in Augsburg beim Einkaufen. Während der Vater das Auto einlud, sah die Mutter, dass das Kind mit einem 10 Zentimeter großen Stein in der Hand spielte. Trotz ihres Rufs, er solle den Stein weglegen, warf der Junge ihn auf die Motorhaube eines fremden Autos. Der Eigentümer des Fahrzeugs verlangte nun von den Eltern insgesamt 3.500 Euro für den Schaden, weil diese ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten.

Vor dem Amtsgericht Augsburg wandten die Beklagten ein, ihren Sohn darüber belehrt zu haben, dass Gegenstände, insbesondere Steine, nicht geworfen werden dürfen. In der Regel gehorche das Kind den Anweisungen der Eltern. Es kenne auch den Unterschied zwischen 'Wegwerfen' und 'Weglegen'. Der Steinwurf sei völlig überraschend erfolgt.

Das Gericht wies die Klage gegen den Vater ab, während die Mutter zum Schadensersatz verurteilt wurde. Der Vater, der mit dem Rücken zu seiner Familie stand, während er das Auto einlud, hatte von dem ganzen Vorfall nichts mitbekommen. Die Mutter aber hätte es nicht bei der bloßen Aufforderung an den Sohn, den Stein aus der Hand zu legen, belassen dürfen. Da kleine Kinder oft nicht auf Worte reagieren, hätte sie zumindest versuchen müssen, ihm das Wurfgeschoss aus der Hand zu nehmen.

Das Urteil ist rechtskräftig.