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Amtsgericht Augsburg

Pressemitteilung 9 vom 13.08.15

Wenn die Vernunft siegt...

Ein seltenes Bild im Gericht: zwei Streitparteien, die sich spinnefeind waren, gehen aufeinander zu, reichen sich die Hand und entschuldigen sich.

Schon in der Schule hatte die 16-jährige Klägerin mit der ein Jahr älteren Beklagten Streit. Dort hatte die Beklagte ihr bei der Abschlussfeier eine Flasche Duschgel über den Kopf geschüttet. Nachdem die Mädchen auch noch in derselben Straße in Augsburg wohnten, kam es schließlich zur Eskalation mit Beleidigungen und Handgreiflichkeiten.

Die Klägerin trug im Prozess vor dem Amtsgericht Augsburg vor, die Beklagte habe sie vor ihren Freunden als „asoziale Schlampe“ und „Miststück“ bezeichnet. Danach sei diese auf sie losgegangen und habe ihr den Unterarm zerkratzt. Dafür wollte die Klägerin nun ein Schmerzensgeld von 300 Euro. Die Beklagte bestritt diese Vorwürfe gar nicht, sondern stellte ihre Sicht der Dinge dar. Die Klägerin habe ihrerseits sie mit Beleidigungen provoziert und sie im Verlauf der körperlichen Auseinandersetzung ebenfalls am Arm verkratzt. Deshalb erhob die Beklagte Widerklage und wollte ebenfalls 300 Euro Schmerzensgeld.

In der mündlichen Verhandlung wurden die Kratzer, die im Wesentlichen bereits verheilt waren, in Augenschein genommen und gemeinsam mit den Anwälten der Streitparteien eine Lösung gesucht. Schließlich folgten die Mädchen dem Rat ihrer Anwälte und schlossen einen Waffenstillstand. Die Klage und die Widerklage wurden nach der gegenseitigen Entschuldigung zurückgenommen.