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Amtsgericht Augsburg

Pressemitteilung 16 vom 07.10.16

Echt Leder?

Diese Frage wollte der Käufer eines Gürtels geklärt haben, den der Verkäufer eines Augsburger Ladens als zu 100 % aus Leder gefertigt bezeichnete. Bereits nach einmaligem Tragen blätterte im Bereich der Gürtelschnalle das Obermaterial stark ab. Der Käufer meinte daher, der Gürtel bestehe nicht vollständig aus Leder, sondern sei nur mit einer Kunststofffolie überzogen. Nachdem sich der Verkäufer weigerte, den Gürtel zurück zu nehmen und den Kaufpreis wieder auszubezahlen, verklagte der Käufer ihn vor dem Amtsgericht Augsburg auf Rückzahlung.

Obwohl der Gürtel nur 15 Euro gekostet hatte, bestand der Käufer darauf, dass ein Sachverständiger diesen begutachtet. Und siehe da: der Gürtel war aus echtem Leder! Allerdings wurde bei der Färbung nicht ein hochwertiges Verfahren angewendet, bei der die Farbe ins Leder eindringt, sondern die Farbe nur aufgespritzt. Bei stärkerer Reibung kommt also wieder die Gerbfarbe zum Vorschein.

Das Gericht wies die Klage ab. Der Käufer eines Gürtels für 15 Euro kann nicht erwarten, dass ein hochwertiges Färbeverfahren eingesetzt wird. Der Kläger muss damit die Kosten des Rechtsstreits inklusive Sachverständigenkosten, die hier mit 350 Euro zu Buche schlagen, zahlen.

Das Urteil ist rechtskräftig.