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Amtsgericht Augsburg

Pressemitteilung 6 vom 03.03.16

Teurer Strom

Die Überraschung der Kläger war groß, als die Jahresabrechnung für den Strom ihres Hauses einen um 40 % höheren Verbrauch als im Vorjahr aufwies. Als in der nächsten Jahresabrechnung die Stromkosten nochmal höher waren, ließen sie den Stromzähler überprüfen. Dabei stellte sich heraus, dass der Bremsmagnet geschwächt war und deshalb der Zähler schneller lief.

Vor dem Amtsgericht Augsburg wollten die Kläger, dass der Stromversorger die beiden Jahre mit dem erhöhten Stromverbrauch neu abrechnet und das zu viel bezahlte Geld zurückzahlt. Der verklagte Stromanbieter meinte aber, dass die Kläger selbst manipuliert hätten, indem der Bremsmagnet am Stromzähler geschwächt wurde.

Tatsächlich ist es möglich, dass der Bremsmagnet durch einen noch stärkeren Fremdmagneten gestört werden kann. Der Mitarbeiter der Prüfstelle des Stromversorgers wurde dazu vor Gericht als Zeuge vernommen. Letztendlich sah es das Gericht aber nicht als erwiesen an, dass die Kläger den Stromzähler manipuliert hatten. Der Bremsmagnet könnte auch durch andere Ursachen, wie z. B. Blitzschlag, Überspannung oder Kurzschluss, geschwächt worden sein. Der Stromanbieter muss nun anhand des Durchschnittsverbrauchs der letzten fehlerfreien Ablesung neu abrechnen.