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Amtsgericht Augsburg

Pressemitteilung 1 vom 03.01.17

Sturz in der Straßenbahn

Gleich nach dem Einsteigen in die Straßenbahn passierte es: Die fast 60-jährige Frau wollte gerade ihren Fahrschein abstempeln, als der Fahrer wegen eines Autos bremste. Sie lag am Boden und hatte danach Prellungen an den Rippen und am Handgelenk. Nachdem sie knapp zwei Jahre später immer noch Schmerzen verspürte, wollte sie von den Verkehrsbetrieben 1.700 Euro Schmerzensgeld.

Ihre Klage vor dem Amtsgericht Augsburg hatte aber keinen Erfolg. Gemäß den allgemeinen Beförderungsbedingungen ist jeder Fahrgast verpflichtet, sich stets festen Halt zu verschaffen. Nach der Rechtsprechung der Gerichte ist er selbst dafür verantwortlich, dass er durch verkehrsbedingte Bewegungen und Bremsen einer Straßenbahn oder eines Busses nicht zu Fall kommt. Dieser Pflicht ist die Klägerin aber nach eigenen Angaben nicht nachgekommen. Während des Stempelns hat sie die Haltegriffe losgelassen.

Entscheidend war auch, dass der Fahrer unverschuldet bremsen musste und es keine Vollbremsung war. Nach Auffassung des Gerichts muss er auch nicht abwarten, bis alle Fahrgäste einen Sitzplatz gefunden oder sich sonst einen festen Halt verschafft haben. Das ist nur dann anders, wenn der Fahrer den Eindruck haben muss, dass wegen einer Behinderung oder eines ähnlichen Umstands eine besondere Sturzgefahr für den Fahrgast besteht.

Auch die Berufung der Klägerin war erfolglos. Damit ist das Urteil rechtskräftig.