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Amtsgericht Augsburg

Pressemitteilung 8 vom 13.04.17

Teure Beobachtung

Aus dem Amtsgericht Augsburg zur Zahlung von Detektivkosten

Die Eifersucht ist eine Sucht…
Aber das Sprichwort kennen wir alle. Die dadurch geschaffenen Leiden hatte diesmal allerdings die Freundin des angeblich untreuen Lebensgefährten, als es um die Bezahlung der Rechnung für den Detektiv ging. Die Freundin wollte wissen, ob ihr Lebensgefährte fremd geht und sich mit anderen Frauen trifft. Deshalb beauftragte sie eine Detektei mit der Beobachtung ihres Liebsten. Sie traf sich mit einem Mitarbeiter des Detektivbüros in einem Münchner Café und unterschrieb den vorgefertigten Dienstvertrag. Eine Höchstgrenze für das Honorar wurde nicht eingetragen, obwohl dies auf dem Formularvertrag möglich gewesen wäre.

Der am Auto des Lebensgefährten angebrachte GPS-Träger und die dreitägige Observation durch den Detektiv brachte keine aufschlussreichen Ergebnisse. Aber nicht allein deswegen wollte die Freundin die Rechnung von rund 3.500 Euro nicht zahlen. Sie wandte ein, über den schriftlichen Vertrag hinaus mit dem Detektiv eine Höchstgrenze von 1.200 Euro vereinbart zu haben.

Das Detektivbüro verklagte sie vor dem Amtsgericht Augsburg auf Zahlung der Rechnung. Dessen Ansicht war: Wenn die Beklagte das Honorar hätte deckeln wollen, hätte sie es in den Vertrag wie vorgesehen eintragen können.

Das Amtsgericht gab der Frau im Grunde Recht. Nachdem sie bereits 800 Euro im Voraus bezahlt hatte, muss sie nur noch 400 Euro zahlen. Der Detektiv, bei dem die Frau den Vertrag abschloss, wurde als Zeuge vernommen. Er gab zu, dass sie im Gespräch gesagt habe, nur 1.200 Euro zur Verfügung zu haben. Der Auftrag sollte also beendet werden, wenn diese Summe erreicht ist. Warum das im Büro – obwohl er es so weitergab - bei der Abrechnung nicht berücksichtigt wurde, konnte er nicht erklären.

Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem das Detektivbüro die Berufung zurückgenommen hat.