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Amtsgericht Augsburg

Pressemitteilung 10 vom 20.09.2019

Augsburger Fortbildungssommer ... auf E-Scooter...

Seit 15. Juni sind sie in Deutschland zugelassen und seit wenigen Wochen auch in Augsburg allgegenwärtig: Elektrische Tretroller, besser bekannt als E-Scooter. Auch vor dem Augsburger Justizpalast parken regelmäßig einige Roller.

Gerichtsbesuchern bot sich vergangene Woche ein erstaunliches Bild: Nicht nur vor dem Gericht, sondern auch im Innenhof des Gerichts waren fahrende Roller zu sehen. Aufklärung hierzu konnte der Präsident des Amtsgerichts Dr. Münzenberg geben: „Sie sehen den praktischen Teil der Fortbildung zu Rechtsfragen rund um den E-Scooter“. Die E-Scooter stellen nicht nur Verkehrsteilnehmer vor neue Herausforderungen. Das Augsburger Amtsgericht erwartet mittelfristig eine nicht unerhebliche Anzahl von Fällen. Dies war Anlass genug, sich theoretisch und praktisch fortzubilden.

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E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge. Das bedeutet insbesondere: Finger weg vom Alkohol, ab 0,5 Promille droht ein Bußgeld, ab 1,1 Promille macht sich der Fahrer wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar. Auch beim Gebrauch von Mobiltelefonen gelten dieselben Grundsätze wie für Autofahrer: Ein Handy darf während des Fahrens nicht in der Hand gehalten werden. Wichtig außerdem: Gefahren wird auf Radwegen und - wenn kein Radweg ausgewiesen ist - auf der Fahrbahn; Gehweg und Fußgängerzone sind für E-Scooter grundsätzlich tabu - außer das Befahren wird durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt. E-Scooter sind nur für eine Person konzipiert - das Mitnehmen eines Beifahrers ist nicht erlaubt.

Neben Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr erwartet das Amtsgericht vor allem Schadenersatzklagen nach Unfällen mit E-Scootern. Um das Fahrverhalten von E-Scootern richtig einschätzen zu können, bestand für die Fortbildungsteilnehmer die Möglichkeit, einmal selbst E-Scooter zu fahren. Und so erklären sich auch die E-Scooter im Innenhof des Justizpalastes.