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Zentrales Mahngericht

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Aktuelles

Corona-Virus (SARS-CoV-2)

Informationen zu Corona

Die bisher geltenden Schutzmaßnahmen wurden mit Ablauf des 25.05.2022 aufgehoben. Es gelten keine besonderen Zutrittsbeschränkungen mehr.

Hinweis zur Löschung von Verfahren

In der Kalenderwoche 08 im Jahr 2022 werden alle Verfahren, welche seit 2019 nicht mehr betrieben wurden, gemäß den gesetzlich geltenden Aufbewahrungsbestimmungen gelöscht.

Hinweis: Verfahren, welche bereits vor 2019 nicht mehr betrieben worden sind, sind bereits gelöscht.

Wichtiger Hinweis für die Einreichung von Anträgen per Fax

Bei der Einreichung von Anträgen bitten wir auf folgendes zu achten:

Die farbigen Vordrucke müssen im Original eingereicht werden. Zu den farbigen Vordrucken gehören:

  • Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids
  • Antrag auf Neuzustellung des Mahnbescheids
  • Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids
  • Antrag auf Neuzustellung des Vollstreckungsbescheids

Faxe sind nicht zulässig.
Per Fax eingereichte Barcodeanträge sind in der Regel maschinell nicht lesbar.
Vorab per Fax eingereichte Mahnanträge lösen die Gerichtsgebühr aus, sofern kein entsprechender Hinweis "vorab per Fax" angebracht wurde.

Bankverbindung und Hinweise für den Zahlungsverkehr

Ab 01.11.2016 sind Zahlungen an die Staatskasse durch Verrechnungsscheck nicht mehr zulässig.

Schecks für z.B. Gerichtskosten und Vorschusszahlungen dürfen von den Justizbehörden nicht mehr angenommen werden.

Ausgenommen sind nur wenige spezialgesetzliche vorgesehene Zahlungen (z.B. § 69 Abs. 2 ZVG = Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungssachen).

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Aktuelle Pressemitteilungen zukünftig beim Landgericht Coburg - Aktuelle Pressemitteilungen