Menü

Zentrales Mahngericht

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Aktuelles

Hinweis auf neue Faxnummer ab 25. März 2024

Ab 25. März 2024 lautet die Faxnummer des Zentralen Mahngerichts: 09621/962 414 232.

Corona-Virus (SARS-CoV-2)

Informationen zu Corona

Die bisher geltenden Schutzmaßnahmen wurden mit Ablauf des 25.05.2022 aufgehoben. Es gelten keine besonderen Zutrittsbeschränkungen mehr.

Wichtiger Hinweis für die Einreichung von Anträgen per Fax

Bei der Einreichung von Anträgen bitten wir auf folgendes zu achten:

Die farbigen Vordrucke müssen im Original eingereicht werden. Zu den farbigen Vordrucken gehören:

  • Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids
  • Antrag auf Neuzustellung des Mahnbescheids
  • Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids
  • Antrag auf Neuzustellung des Vollstreckungsbescheids

Faxe sind nicht zulässig.
Per Fax eingereichte Barcodeanträge sind in der Regel maschinell nicht lesbar.
Vorab per Fax eingereichte Mahnanträge lösen die Gerichtsgebühr aus, sofern kein entsprechender Hinweis "vorab per Fax" angebracht wurde.

Bankverbindung und Hinweise für den Zahlungsverkehr

Ab 01.11.2016 sind Zahlungen an die Staatskasse durch Verrechnungsscheck nicht mehr zulässig.

Schecks für z.B. Gerichtskosten und Vorschusszahlungen dürfen von den Justizbehörden nicht mehr angenommen werden.

Ausgenommen sind nur wenige spezialgesetzliche vorgesehene Zahlungen (z.B. § 69 Abs. 2 ZVG = Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungssachen).

Hinweis zur Löschung von Verfahrensdaten

In der Kalenderwoche 4 im Jahr 2024 werden sämtliche Daten zu Verfahren, welche seit dem Jahr 2021 nicht mehr weiterbetrieben wurden, gemäß den gesetzlich geltenden Aufbewahrungsbestimmungen gelöscht.

Hinweis: Daten zu Verfahren, welche bereits vor dem Jahr 2021 nicht mehr betrieben wurden, sind bereits gelöscht.


Aktuelle Pressemitteilungen

Aktuelle Pressemitteilungen zukünftig beim Landgericht Coburg - Aktuelle Pressemitteilungen