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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Familienverfahren

Das Familiengericht ist insbesondere zuständig für:

  • Ehesachen (Verfahren auf Scheidung, Aufhebung, Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe)
  • Kindschaftssachen
  • Abstammungssachen
  • Adoptionssachen
  • Ehewohnungs- und Haushaltssachen
  • Gewaltschutzsachen
  • Versorgungsausgleichssachen
  • Unterhaltssachen
  • Güterrechtssachen
  • sonstige Familiensachen (z.B. Bestimmung des Kindergeldbezugsberechtigten)
  • Lebenspartnerschaftssachen

In den Ehesachen (§ 121 FamFG), Folgesachen (§ 137 Abs. 2 FamFG) und in selbständigen Familienstreitsachen (§ 112 FamFG) besteht Anwaltszwang.
Ausnahmen sind in § 114 Abs. 4 FamFG geregelt.

Öffnungs- und Sprechzeiten

Wegen Teilzeitbeschäftigung, Gleitzeit und Terminen empfiehlt sich eine Terminabsprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter, bevor Sie uns persönlich aufsuchen. Bitte beachten Sie dabei die nachstehend genannte Durchwahlnummer und halten Sie - soweit möglich - die Geschäftsnummer bzw. das Aktenzeichen bereit.

Erreichbarkeit

Geschäftsstelle des Familiengerichts
Zimmer 223 (2. Obergeschoss)
Telefon: 09071 / 5002-223
Telefax: 09071 / 5002-504

Weitere Stellen, von denen Sie Auskunft und Beratung erhalten

Bei Adoptionen von Minderjährigen:

Landratsamt Dillingen a.d.Donau
Adoptionsvermittlungsstelle
Große Allee 24
89407 Dillingen a.d.Donau
Telefon: 09071 / 51-0

Adoptionen sind immer über einen Notar zu beantragen, da der Antrag der notariellen Beurkundung bedarf.
Hierzu sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Nachweis der Staatsangehörigkeit des Annehmenden und des Anzunehmenden, Einkommensnachweis des Annehmenden und des Anzunehmenden (außer bei Minderjährigen), evtl. Eheurkunde

Weitere Informationen und nützliche Hinweise

Verfahrensübersicht