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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt Dillingen a.d.Donau ist zuständig für alle im Landkreis Dillingen a.d.Donau gelegenen Grundstücke. Im Grundbuch werden alle rechtlichen Verhältnisse (insbesondere Eigentum und Belastungen) dargestellt und offengelegt. Das Grundbuchamt prüft Eintragungsanträge und nimmt auf elektronischem Weg die erforderlichen Eintragungen im Grundbuch vor.

Die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse eines Grundstücks (Lage des Grundstücks, Grenzverlauf, Bezeichnung des Grundstücks etc.) ist ausschließlich Aufgabe des zuständigen Vermessungsamtes (Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung). Amtliche Lagepläne eines Grundstücks erhalten Sie deshalb nur von diesem.

Information zur Grundsteuererklärung und zum Zensus

Die Vermessungsverwaltung unterstützt Sie im Hinblick auf die erforderlichen Daten für die Grundsteuererklärung und stellt vom 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 Daten für Ihr Grundstück zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Ferner bietet Ihnen das Bayerische Landesamt für Steuern über die Grundsteuer-Hotline unter 089/30 70 00 77 oder im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de weitere Unterstützung.

In der Regel wird für die Grundsteuererklärung oder die Angaben für den Zensus kein Grundbuchauszug benötigt.

Bitte beachten Sie insbesondere, dass das Grundbuch keine weiterführenden Angaben zu Gebäudeflächen, Wohnungsgrößen oder dem Baujahr enthält.

Grundbucheinsicht und Grundbuchabschriften

Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Eigentümer und Berechtigter eines eingetragenen Rechts an einem Grundstück sind stets einsichtsberechtigt. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen (z.B. Kaufinteressenten durch Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers, Gläubiger durch Vorlage eines Vollstreckungstitels). Besteht ein Einsichtsrecht, werden auf Antrag Grundbuchausdrucke erteilt.

Die Einsicht in das Grundbuch ist gebührenfrei.

Die Kosten für Ausdrucke betragen:
10,00 Euro für einen einfachen Grundbuchausdruck
20,00 Euro für einen amtlichen Grundbuchausdruck.

Die Grundbucheinsicht und die Bestellung von Grundbuchausdrucken kann nicht telefonisch erfolgen, sondern nur per Post, per E-Mail oder per Fax. Zwingend notwendig ist eine handschriftliche Unterschrift (bei E-Mail den Antrag bitte mit der Unterschrift einscannen). Online-Einsicht über ein automatisches Abrufverfahren besteht nur für einen beschränkten Benutzerkreis (z.B. Behörden, Notare, Banken).


Einsicht in das Grundbuch und Grundbuchausdrucke erhalten Sie bei der

Poststelle des Grundbuchamts
St.-Ulrichs-Platz 3
89407 Dillingen a.d.Donau
Zimmer Nr. 110 im 1. Stock
Telefon: 09071 / 5002-110
Telefax: 09071 / 5002-507
E-Mail: poststelle.gba@ag-dlg.bayern.de

Nur mit vorheriger telefonischer Terminabsprache!

Erreichbarkeit

Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Falls Sie eine telefonische Anfrage an das Grundbuchamt haben, halten Sie bitte folgende Daten bereit:
- Gemarkung & Blattstelle (in der notariellen Urkunde zu finden)
- Vorlagedatum des Notars (beim Notariat zu erfragen)

Weitere Informationen und nützliche Hinweise

Verfahrensübersicht