Amtsgericht Erding

Hinweise für Besucherinnen und Besucher - Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
Aufhebung der Maskenpflicht im Amtsgericht Erding
Aufgrund der aktuellen Gegebenheiten wird die bislang im Amtsgericht Erding für die öffentlichen Bereiche im Hauptgebäude an der Münchener Straße 27 sowie in den Räumen des Grundbuchamtes / Vollstreckungsgerichts, Am Gries 21, und im öffentlichen Bereich des Nachlassgerichts, Am Gestütring 2, bzw. der Auswärtigen Bewährungshilfe bei dem Landgericht Landshut, Berghamer Straße 8 in Erding, geltende Maskenpflicht aufgehoben.
Die Befugnisse der Gerichte bzw. deren Vorsitzenden nach den §§ 169 bis 183 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sowie die Anordnungsbefugnisse der Rechtspfleger bei Anhörungen und der Aufnahme von Anträgen bleibt unberührt.
Umgang der Justiz mit Corona
Aktuelle Informationen zum Umgang der bayerischen Justiz mit der Corona-Pandemie finden Sie unter: