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Amtsgericht Erding

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Information zur Grundsteuererklärung und zum Zensus:

Die Vermessungsverwaltung unterstützt Sie im Hinblick auf die erforderlichen Daten für die Grundsteuererklärung und stellt vom 1. Juli 2022 bis 30. April 2023 Daten für Ihr Grundstück zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Ferner bietet Ihnen das Bayerische Landesamt für Steuern über die Grundsteuer-Hotline unter 089/30 70 00 77 oder im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de weitere Unterstützung.

In der Regel wird für die Grundsteuererklärung oder die Angaben für den Zensus kein Grundbuchauszug benötigt.

Bitte beachten Sie insbesondere, dass das Grundbuch keine weiterführenden Angaben zu Gebäudeflächen, Wohnungsgrößen oder dem Baujahr enthält.




Amtsgericht Erding

Direktorin Ingrid Kaps Behördenleitung Telefon: 08122 / 400-0 E-Mail: poststelle@ag-ed.bayern.de

HINWEIS zu betrügerischen Rechnungen:

Bitte beachten Sie, dass es aktuell wieder vermehrt zu betrügerischen Rechnungen im Namen der Justiz kommt.

Bitte überprüfen Sie den Briefkopf der betreffenden Rechnung hinsichtlich des Zahlungsempfängers dahingehend, dass in Bayern stets die Zahlungen an die Landesjustizkasse Bamberg erfolgen.

Zur Kontrolle der Bankverbindung wird ausdrücklich auf die Seite der Landesjustizkasse Bamberg (untenstehender Link) verwiesen.

Im Zweifelsfall ist mit dem zuständigen Amtsgericht oder der Landesjustizkasse Kontakt aufzunehmen.

Hinweise für Besucherinnen und Besucher - Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie

Aufhebung der Maskenpflicht im Amtsgericht Erding

Aufgrund der aktuellen Gegebenheiten wird die bislang im Amtsgericht Erding für die öffentlichen Bereiche im Hauptgebäude an der Münchener Straße 27 sowie in den Räumen des Grundbuchamtes / Vollstreckungsgerichts, Am Gries 21, und im öffentlichen Bereich des Nachlassgerichts, Am Gestütring 2, bzw. der Auswärtigen Bewährungshilfe bei dem Landgericht Landshut, Berghamer Straße 8 in Erding, geltende Maskenpflicht aufgehoben.

Die Befugnisse der Gerichte bzw. deren Vorsitzenden nach den §§ 169 bis 183 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sowie die Anordnungsbefugnisse der Rechtspfleger bei Anhörungen und der Aufnahme von Anträgen bleibt unberührt.

Umgang der Justiz mit Corona

Aktuelle Informationen zum Umgang der bayerischen Justiz mit der Corona-Pandemie finden Sie unter:

Auf einen Blick