Elektronischer Rechtsverkehr
Der elektronische Zugang zu den bayerischen Gerichten und Staatsanwaltschaften ist nicht allgemein eröffnet. Die elektronische Kommunikation beim Amtsgericht Erding ist in den jeweils nachfolgend genannten Verfahrensbereichen zugelassen:
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		in Verfahren nach der Zivilprozessordnung sowie nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, 
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		im Bereich der Strafverfahren, 
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		im Bereich der Ordnungswidrigkeitenverfahren. 
Weitere Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr können Sie der entsprechenden Seite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz entnehmen.
