Amtsgericht Erlangen
Wir begrüßen Sie auf der Homepage des Amtsgerichts Erlangen!
Hinweis zur telefonischen Erreichbarkeit des Nachlassgerichts
Aufgrund des derzeit hohen Arbeitsaufkommens kann eine durchgehende telefonische Erreichbarkeit des Nachlassgerichts leider nicht gewährleistet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es zu Verzögerungen bei der Annahme von Anrufen kommen kann.
Für eine schnellere Bearbeitung Ihres Anliegens empfehlen wir, uns per E-Mail (nachlassgericht@ag-er.bayern.de) mit Ihrem konkreten Anliegen zu kontaktieren. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu bearbeiten und uns schnellstmöglich bei Ihnen zurückzumelden.
Auch über das BayernPortal stehen mittlerweile einige Formulare zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Teilnahme an dem Online-Verfahren eine BayernID erforderlich ist. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass bei Einreichung über das BayernPortal keine Empfangsbestätigung versendet wird.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Hier finden Sie weiterführende Informationen:
Werde Teil der Justiz
Eine Initiative der Justizministerien der Länder.
Informationen zur Kampagne finden Sie unter UnserRechtBrauchtDich.de
Abzocke mit Grundbuch-Auszügen
Vermehrt werden auf diversen Internetseiten kostenpflichtige Dienste angeboten, um Eigentümern Grundbuchausdrucke zu verschaffen. Dabei handelt es sich um private Dienstleister, mit denen die Grundbuchämter nichts zu tun haben.
Das Bearbeitungsentgelt dieser Anbieter ist oft deutlich höher als die tatsächlich anfallenden Gerichtsgebühren.
Die von der Landesjustizkasse in Bamberg erhobenen Gerichtsgebühren sind unabhängig von den zusätzlich anfallenden Kosten für den Drittanbieter zu begleichen.
Sie können Ihren Grundbuchausdruck unter Darlegung des berechtigten Interesses jederzeit direkt beim Grundbuchamt anfordern.
Vor der Nutzung von Online-Diensten wird abgeraten! Prüfen Sie das Impressum der jeweiligen Seite und wenden Sie sich immer direkt an das jeweils zuständige Grundbuchamt.
Aktuelle Warnmeldungen:
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Bitte achten Sie auf gefälschte SMS, in denen Sie vermeintlich von einem Gericht zu einem Rückruf aufgefordert werden. Es wird vorgespielt, dass rechtskräftige Zahlungstitel wegen Lotteriespiels bestünden.
Gerichte versenden nie SMS.
Wenn so etwas von Ihnen verlangt wird, melden Sie sich bitte über den Notruf bei der Polizei. -
In der Vergangenheit wurde der sog. Enkeltrick (Anruf von Unbekannten, die sich als Verwandte, z.B. Enkel ausgeben und eine Notlage vortäuschen) so abgewandelt, dass die Geldübergaben vor Eingängen von Gerichten getätigt wurden oder die Unbekannten sich als Gerichtsmitarbeiter ausgaben.
Wir verlangen nie Bargeldübergaben.
Wenn so etwas von Ihnen verlangt wird, melden Sie sich bitte über den Notruf bei der Polizei.