Amtsgericht Fürstenfeldbruck
Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, nichtformbedürftige Mitteilungen zu übersenden. Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, bei diesem Gericht per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben.
Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Dies ist per E-Mail nicht möglich.
Maßnahmen anlässlich der Corona Pandemie
Ab Montag, den 11.05.2020 bis auf weiteres gilt für den öffentlichen Bereich in den Gebäuden des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck die Pflicht eine Mund-Nasen-Abdeckung zu tragen. Der Zugang zu den Gebäuden sowie der Aufenthalt in den Gängen, Wartebereichen, Aufzug, Treppenhäusern und Sanitärräumen ist nur bei Tragen einer Maske, die Mund und Nase bedeckt, erlaubt. Besucherinnen und Besucher sowie Verfahrensbeteiligte müssen auch beim Betreten von Dienstzimmern eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Kontrolle erfolgt bei Einlass sowie in den Gebäuden durch das Sicherheitspersonal.
- Befreit von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutz-Maske (MSN-Maske) sind Personen, die nachweisen können, dass ihnen das Tragen einer MSN-Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist.
- Der Nachweis kann nur durch Vorlage eines ärztlichen Attestes im Orginal geführt werden, das die Angabe eines Diagnosefeldes enthält. Eine allgemeine Angabe wie z.B. "aus gesundheitlichen Gründen" ist nicht ausreichend.
- Insbesondere reichen Fotokopien von Attesten oder auf Mobiltelefone übertragene Atteste nicht für den Nachweis aus.
- In Zweifelsfällen kann die Verwaltung den Zutritt zum Gericht vewehren oder die beroffene Person zum Tragen eines sog. Face-Shields verpflichten.
Der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den sich in den öffentlichen Bereichen aufhaltenden Personen muss, soweit aufgrund der baulichen Gegebenheiten möglich, eingehalten werden.
Die Anordnungsbefugnis in den Sitzungssälen obliegt weiterhin den jeweiligen Vorsitzenden Richterinnen und Richtern.
Selbstauskunft bei Betreten von Dienstgebäuden
Bei Betreten der Gebäude des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck ist derzeit zum Schutz vor Ansteckung eine Selbstauskunft zu COVID-19 auszufüllen. Das Formular zur Selbstauskunft können Sie aber gerne vorab selbst ausdrucken und bei Eintritt bereits ausgefüllt vorlegen.
Weiterhin bitten wir Sie, von persönlichen Besuchen des Amtsgerichts nach Möglichkeit Abstand zu nehmen. Bitte prüfen Sie, ob für Ihr Anliegen eine persönliche Vorsprache derzeit zwingend notwendig ist oder gegebenenfalls auch eine schriftliche oder telefonische Kontaktaufnahme ausreichen kann.
Telefonnummern finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.
Grundbuchamt
Das Grundbuchamt wird für den Publikumsverkehr geschlossen.
Anträge auf Auskünfte, Grundbuchauszüge oder Abschriften von Urkunden sind während dieses Zeitraums schriftlich einzureichen.
Der Zugang für Beschäftigte von Notariaten bleibt möglich.
Rechtsantragsstelle
Die Rechtsantragsstelle wird für den Publikumsverkehr grundsätzlich geschlossen.
Hiervon ausgenommen sind unaufschiebbare Eilanträge in Zivil- und Zwangsvollstreckungssachen, sowie in Familien- und Strafsachen.
Anträge auf Beratungshilfe sind schriftlich einzureichen; ergänzend wird hierzu auf die Homepage des Amtsgerichts hingewiesen.
Nachlass- und Betreuungsgericht
Das Nachlass- und Betreuungsgericht wird grundsätzlich für den Publikumsverkehr geschlossen.
Hiervon ausgenommen sind unaufschiebbare Eilanträge oder fristgebundene Erklärungen (z.B. Ausschlagung) oder Termine, die individuell mit der zuständigen Richterin oder Rechtspflegerin bzw. dem zuständigen Rechtspfleger vereinbart worden sind.
Eine Testamentsverwahrung wird nur nach vorheriger Terminsvereinbarung durchgeführt.
Strafabteilung
Der Publikumsverkehr in der Strafabteilung wird auf unerlässliche Angelegenheiten wie eilige Akteneinsicht beschränkt.
Zivil-, Zwangsvollstreckungs- und Familienabteilung
Der Zugang zu den jeweiligen Bürotrakten der Zivil- und Zwangsvollstreckungsabteilung sowie der Familienabteilung ist für den Publikumsverkehr geschlossen.
Unaufschiebbare Akteneinsichtsgesuche sind in Absprache mit der zuständigen Geschäftsstelle weiterhin möglich.