Amtsgericht Fürstenfeldbruck
Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, nichtformbedürftige Mitteilungen zu übersenden. Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, bei diesem Gericht per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben.
Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Dies ist per E-Mail nicht möglich.
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden:
- mittels eines besonderen elektronischen Postfach
- mittels De-Mail an ag-fuerstenfeldbruck@egvp.de-mail.de
Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, sowie auf den Seiten ejustiz.bayern oder ejustiz.bayern.de
Bitte beachten Sie die neuen, seit 07.11.2022 geltenden Faxnummern des Amtsgerichts:
Behördenfax: +49 9621 96241 2867
Zivilgericht: +49 9621 96241 2868
Betreuungsgericht: +49 9621 96241 2874
Nachlassgericht: +49 9621 96241 2896
Grundbuchamt: +49 9621 96241 2870
Strafabteilung: +49 9621 96241 2871
Vollstreckungsgericht: +49 9621 96241 2864
Familiengericht: +49 9621 96241 2865
Maßnahmen anlässlich der Corona Pandemie
Es besteht keine allgemeine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist auf freiwilliger Basis weiterhin zulässig und empfehlenswert, ebenso die Einhaltung der bisherigen Hygiene- und Abstandsrichtlinien (1,5 m Abstand).
Bei Vorliegen eines positiven Selbsttests oder bei Corona-typischen Krankheitssymptomen wird dringend gebeten, von Präsenzterminen Abstand zu nehmen.
Die Anordnungsbefugnis zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedekung in den Sitzungssälen bzw. Sitzungszimmern obliegt weiterhin den jeweiligen Vorsitzenden Richterinnen und Richtern bzw. Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern.
Weiterhin bitten wir Sie, von persönlichen Besuchen des Amtsgerichts nach Möglichkeit Abstand zu nehmen. Bitte prüfen Sie, ob für Ihr Anliegen eine persönliche Vorsprache derzeit zwingend notwendig ist oder gegebenenfalls auch eine schriftliche oder telefonische Kontaktaufnahme ausreichen kann.
Telefonnummern finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.