Kontakt
Hofheimer Straße 1
97437 Haßfurt
Telefon: 09521 / 9442-0
Telefax: 09521 / 9442-5100
E-Mail: poststelle@ag-has.bayern.de
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)
Die elektronische Kommunikation mit der Justiz ist gesetzlich nur auf bestimmten Übermittlungswegen zugelassen. Eine Übersendung von Unterlagen per E-Mail ist nicht möglich, da die einfache E-Mail die Anforderungen der Justiz an die Integrität und Vertraulichkeit der Übermittlung und der Identifizierung des Kommunikationspartners nicht erfüllt.
Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Link:
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden:
- mittels De-Mailadresse, wenn eine sichere Anmeldung mit Absenderbestätigung vorliegt, an:
- über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente mit BayernID
- mittels eines besonderen elektronischen Postfachs.
Weiterführende Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr und den zugelassenen elektronischen Kommunikationswegen sind auf der Internetpräsenz der bayerischen Justiz unter
https://www.justiz.bayern.de/service/elektronischer-rechtsverkehr/
abrufbar.
Öffnungs- und Sprechzeiten
Beachten Sie die aktuellen Hinweise auf der Startseite.
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:15 bis 15:15 UhrFreitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Die Rechtsantragstelle ist täglich von 09:00 bis 12:00 Uhr besetzt.
Für dringende Angelegenheiten (z.B. Antrag auf einstweilige Verfügung, Arrest oder einstweilige Anordnung u. a.) stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Die Rechtsantragstelle ist mit einem Rechtspfleger besetzt, der rechtsuchenden Bürgern allgemeine Auskünfte und Hinweise auf andere Hilfsmöglichkeiten bei rechtlichen Problemen geben kann.
Der Rechtspfleger nimmt Anträge in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen zu Protokoll auf.Zur Rechtsberatung ist der Rechtspfleger nicht befugt.
Diese darf grundsätzlich nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist. In der Regel sind dies Rechtsanwälte.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.
Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruchnehmen.
Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.