Gerichtsvollzieher
Den Gerichtsvollziehern ist die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen eines Schuldners übertragen. Desweiteren übernehmen sie auch Aufgaben im Zustellungswesen und sind für die Abnahme der Vermögensauskunft (früher eidesstattlichen Versicherung) zuständig. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit arbeiten sie vom Gericht unabhängig und erledigen ihre Aufträge nach eigenem Ermessen. Die Dienstaufsicht obliegt dem Direktor des Amtsgerichts.
Zur Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen und sonstiger für die Gerichtsvollzieher bestimmter Eingänge ist beim Amtsgericht Landau eine Gerichtsvollzieherverteilungsstelle eingerichtet.
Eine telefonische Vermittlung an den zuständigen Gerichtsvollzieher erfolgt nicht.
Aufträge werden jedoch auch von den zuständigen Gerichtsvollziehern direkt entgegengenommen.
Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle ist erreichbar:
Amtsgericht Landau
Hochstraße 17
94405 Landau a. d. Isar
Telefon 09951 945 0
Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Eine Weiterleitung von Telefonaten ist nicht möglich.